Datum12.07.2026 05:30
Quellewww.zeit.de
TLDRTrotz der langen Zeit seit der Wende stellen viele Menschen immer noch Anträge auf SED-Opferrente, da sie nun den Mut finden, sich mit dem ihnen in der DDR zugefügten Unrecht auseinanderzusetzen. Allein dieses Jahr gingen 144 neue Anträge ein. Die Rente, die seit 2007 existiert, wurde zuletzt auf 417 Euro erhöht und wird künftig jährlich angepasst. Sie ist als finanzieller Ausgleich für staatlich organisiertes Leid gedacht.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „DDR-Unrecht“. Lesen Sie jetzt „Mehr als 140 neue Anträge auf SED-Opferrente“. Laut Schweriner Justizministerin gibt es auch 36 Jahre nach der Wende Menschen, die jetzt erst den Mut fassen, sich mit ihrem zur DDR-Zeit erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen. Jacqueline Bernhardt (Linke) verwies auf 144 weitere Anträge auf SED-Opferrente, die allein in diesem Jahr eingegangen seien. "Das sind gut fünf Anträge pro Woche", erklärte sie. "Das erlittene Leid ist sicher nicht mit Geld wiedergutzumachen. Aber die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag, der einen gewissen finanziellen Ausgleich leisten soll." Von einer jüngsten Erhöhung profitierten ihren Angaben zufolge 3.003 Menschen im Land. Seit dem 1. Juli 2026 betrage die SED-Opferrente 417 Euro, statt vorher 400 Euro. Die Anpassung solle den allgemeinen Preissteigerungen Rechnung tragen. Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2025 werde die Opferrente künftig jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. Im Jahr 2026 seien im Haushalt des Ministeriums 16,3 Millionen Euro für die SED-Opferrente eingeplant. Bernhardt nannte die SED-Opferrente "ein wichtiges Zeichen für die Betroffenen, die vor 1989 staatlich organisiertes Leid erfahren mussten". Ihr Leid werde weiterhin gesehen. Die SED-Opferrente gibt es seit 2007. 2019 trat eine Verbesserung in Kraft. Menschen, die in der ehemaligen DDR eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Haftstrafe von mindestens 90 Tagen erlitten, haben einen Anspruch. Voraussetzung ist eine strafrechtliche Rehabilitierung. © dpa-infocom, dpa:260712-930-371611/1