Datum12.07.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRCDU und Grüne planen, umstrittene Kita-Gesetze im Landtag zu verabschieden. Dies betrifft die Reform des Kita-Gesetzes und die Einführung von "ABC-Klassen" zur Sprachförderung. Kritiker bemängeln mangelnde Nachbesserungen trotz Fachprotest. Die SPD beantragte dritte Lesungen, was die Abstimmungen auf den Donnerstag vor der Sommerpause verschiebt. Debattiert werden sollen Sprachförderung ab 2028/29 und ein neues Kernzeiten-Modell für Kitas, das Kritik wegen fachlich schlechterer Betreuung hervorruft. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz soll ebenfalls verabschiedet werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesetzesabstimmungen“. Lesen Sie jetzt „CDU und Grüne wollen umstrittene Kita-Gesetze beschließen“. Showdown im Landtag: An den letzten beiden Plenartagen vor der Sommerpause will die schwarz-grüne Regierungskoalition gegen den Protest von Bildungsverbänden und Gewerkschaften zwei umstrittene Gesetze beschließen lassen. Es geht um die Reform des Kita-Gesetzes und die Einführung sogenannter ABC-Klassen zur Sprachförderung von Kita-Kindern mit mangelhaften Sprachkenntnissen. Bis kurz vor den Plenarsitzungen am Mittwoch und Donnerstag reißt die Kritik an den Gesetzesplänen von CDU und Grünen nicht ab. Die SPD-Opposition griff kurzerhand zu einem beliebten parlamentarischen Kniff, um ihren Protest auszudrücken: Die Fraktion beantragte dritte Lesungen der zwei Gesetze - und bekommt dafür sofort eine kleine terminliche Retourkutsche. Denn die Schlussabstimmungen sind erst nun am Donnerstagabend als letzte Tagesordnungspunkte der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause angesetzt. Normalerweise werden die meisten Gesetze im Landtag bis auf den Haushalt in zwei Lesungen verabschiedet. "Beide Gesetze sind hochumstritten", sagt der familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dennis Maelzer. "Leider ist es der Landesregierung trotz der massiven Kritik aus der Fachwelt nicht gelungen, die Entwürfe angemessen nachzubessern." Deshalb müsse der Landtag in dritter Lesung "noch einmal ausführlich über die fachlichen Mängel" debattieren. "Es darf nicht sein, dass sie am späten Abend einfach durchgewunken werden." Ab dem Schuljahr 2028/29 sollen in NRW die ersten "ABC-Klassen" für Kita-Kinder mit mangelhaften Sprachkenntnissen starten. Dafür soll das Schulrechtsgesetz geändert werden. Um Defizite rechtzeitig aufzuarbeiten, wird die Schulanmeldung in NRW künftig vom Herbst auf das Frühjahr vorgezogen. Im Frühjahr 2028 sollen erstmals landesweit alle Kinder nach einem einheitlichen Standardverfahren auf ihre Sprachkompetenz getestet werden. Geplant sind in den ABC-Klassen 2 mal 2 Stunden pro Woche. Die Förderung wird ein Jahr lang erteilt für alle mit Bedarf, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) rechnet mit rund 50.000 Kindern insgesamt in den ABC-Klassen. Rund ein Drittel der Kinder in NRW zeigt bei der Einschulung Erhebungen zufolge sprachliche Mängel. In einem offenen Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bemängelte der Deutsche Kitaverband NRW, dass die Förderung der Kinder aus den Kitas herausgelöst werde. Millionen-Kosten entstünden zudem für den Bustransport der Kinder aus dem vertrauten Kita-Alltag zu fremden Lehrkräften an unbekannte Schulen. Für Gewerkschaften und die FDP stellt sich auch die Frage, woher die vorgesehenen 1.650 Lehrkräfte für den Unterricht in den ABC-Klassen kommen sollten. Der Kitaverband schlägt stattdessen vor, dass von NRW bisher mit eigenen Mitteln fortgeführte ehemalige Bundesprogramm "Sprach-Kitas" über 2026 hinaus finanziell abzusichern. Damit würden schon rund 1.300 Einrichtungen gefördert Schulministerin Feller betont, dass die ABC-Klassen nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch an Kitas direkt oder andere geeignete Orte angedockt werden können - je nachdem wo Platz und Bedarf ist. Dies soll laut Feller pragmatisch geregelt werden. Und für die Transportkosten komme natürlich das Land auf. Verkürzte Öffnungszeiten und geschlossene Gruppen wegen Personalausfällen stellen Eltern morgens immer wieder vor Betreuungsprobleme. Mit der Novelle des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) will die Landesregierung gegensteuern. Besonders umstritten ist allerdings das neue Kernzeiten-Modell. Demnach kann der Einsatz qualifizierten Fachpersonals in den Kitas künftig auf fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Randzeiten können mit anderen Betreuern abgedeckt werden, etwa staatlich geprüften Kinderpflegerinnen und -pflegern Das Kern- und Randzeitenmodell ist für Kita-Träger freiwillig und wirkt sich nicht auf die Finanzierung der Kitas aus. Nach massiven Protesten von Eltern und Trägern war die schwarz-grüne Landesregierung den Kritikern im April in einigen Punkten zwar entgegengekommen. Diese befürchten eine fachlich schlechtere Betreuung der Kinder. Inzwischen wurde die Kernzeit von mindestens 25 auf mindestens 35 Stunden erhöht, wobei sie mindestens fünf Stunden pro Tag umfassen muss. Die Überbelegung einer Gruppe in Akutsituationen wurde auf maximal zwei Kinder pro Gruppe für maximal sechs Wochen begrenzt. Dennoch reißt die Kritik nicht ab. Aus Sicht der Gewerkschaft Verdi von ver.di bleiben zentrale Herausforderungen in den Kitas wie Fachkräftemangel und die hohe Arbeitsbelastung bestehen. Weitere von CDU und Grünen vorgelegte Änderungsanträge drehen nach Ansicht von Kritikern lediglich an einzelnen Stellschrauben. Anders als bei den Kita-Gesetzen entschärften CDU und Grüne den Streit um das Landesantidiskriminierungsgesetz rechtzeitig. Das Gesetz soll nun in zweiter Lesung am Mittwoch verabschiedet werden - allerdings auch erst am Abend. Vor allem die Polizeigewerkschaft hatte das Gesetz - ein Herzensprojekt der Grünen - massiv kritisiert. Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) lenkte ein und sorgte für mehr Rechtsklarheit. Das Antidiskriminierungsgesetz soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes stärken. Niemand soll etwa wegen seiner Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität, Behinderungen, einer chronischen Erkrankung oder Alter diskriminiert werden dürfen. Der besonders umstrittene Paragraf zur Beweislast wurde genauer gefasst. Während bisher Indizien reichten, müssen jetzt Tatsachen vorgelegt werden. © dpa-infocom, dpa:260712-930-371559/1