Datum12.07.2026 04:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDer verurteilte Mörder vom Schloss Neuschwanstein kämpft gegen seine drohende Abschiebung aus Deutschland. Der 33-jährige US-Amerikaner wurde wegen Sexualmordes an einer Touristin und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er klagt gegen den Ausweisungsbescheid und befürchtet eine mögliche Todesstrafe bei Rückkehr in die USA. Eine Abschiebung ist derzeit nicht absehbar, da er seine lebenslange Haftstrafe verbüßt. Die besondere Schwere der Schuld könnte eine Haftentlassung für über 20 Jahre verhindern.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Strafvollzug“. Lesen Sie jetzt „Neuschwanstein-Mörder kämpft gegen drohende Abschiebung“. Drei Jahre nach dem Sexualmord an einer Touristin beim Schloss Neuschwanstein wehrt sich der Täter gegen seine möglicherweise erst in Jahrzehnten anstehende Abschiebung aus Deutschland. Der 33 Jahre alte US-Amerikaner hatte bei einem Besuch des weltberühmten Schlosses zwei junge, ebenfalls aus den USA stammende Frauen einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen. Eine 21-Jährige starb später im Krankenhaus, ihre Freundin wurde verletzt. Der Mann hatte die 21-Jährige vor dem Sturz in die Tiefe vergewaltigt und gewürgt. Das Landgericht Kempten hatte ihn wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Ostallgäu hat daraufhin einen Ausweisungsbescheid gegen den verurteilten Mörder erlassen. Dies will der Mann allerdings nicht akzeptieren. Er hat gegen den Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht. Der 33-Jährige begründet dies unter anderem damit, dass ihm bei einer Rückkehr in die Vereinigten Staaten ein weiterer Prozess wegen der derselben Tat drohe. In diesem Fall sei sogar die Todesstrafe nicht ausgeschlossen. Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts könnte es in dem Verfahren Ende des Jahres einen Verhandlungstermin geben. Konkret steht eine Abschiebung des Mannes in absehbarer Zukunft allerdings gar nicht an. Er verbüßt vorläufig seine Gefängnisstrafe regulär in Bayern. Es gebe derzeit kein Prüfverfahren dazu, ob der 33-Jährige aus der Haft abgeschoben werden könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten. "Von unserer Seite werden wir da nicht aktiv." Seitens der Verteidigung des US-Amerikaners gab es zunächst keine Stellungnahme zu der Klage. Üblicherweise kommt bei zu lebenslanger Haft verurteilten Mördern erst nach 15 Jahren eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung in Betracht. Im Fall des Amerikaners ist dies allerdings nur schwer möglich. Denn die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, um dies zu verhindern. "Eine Haftentlassung nach 15 Jahren wäre nicht vertretbar", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. In solchen Fällen ist unklar, wie lange ein Mörder im Gefängnis bleiben muss. Es ist Sache der Strafvollstreckungskammer des zuständigen Landgerichts, dies später zu prüfen. Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld im Urteil ist es nicht unüblich, dass der Verurteilte 20 bis 25 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Im Fall des Neuschwanstein-Mörders könnte es also sein, dass der Vollzug des Ausweisungsbescheides erst in etwa zwei Jahrzehnten ansteht. Der Mann und seine beiden Opfer waren als Urlauber zur Besichtigung des bekannten Märchenschlosses nach Deutschland gekommen. Die drei kannten sich nicht und trafen sich im Juni 2023 zunächst zufällig auf der Marienbrücke nahe dem Schloss, kurz darauf kam es in der Nähe zu der Tat. Die Brücke ist ein beliebter Treffpunkt für Touristen, weil man von dort einen besonders guten Blick auf den Prachtbau des bayerischen Königs Ludwig II. hat. Wegen der Bekanntheit des Schlosses Neuschwanstein, das 2025 von der Unesco zum Welterbe ernannt wurde, hatten Medien aus der ganzen Welt über das Verbrechen berichtet. © dpa-infocom, dpa:260712-930-371476/1