Stadtweites Kunstprojekt: BGH prüft Streit um Streetart-Gemälde an Hochhaus-Fassade

Datum10.07.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über einen Streit um ein Streetart-Gemälde an einem Wuppertaler Hochhaus. Ein Wohnungseigentümer wehrt sich gegen die Aufnahme der Fassade in ein stadtweites Kunstprojekt, das von der Mehrheit der Eigentümer beschlossen wurde. Der Kläger argumentiert mit einer grundlegenden Umgestaltung und der Ungewissheit über das endgültige Aussehen des Kunstwerks. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, da es nur um den Vertragsabschluss zur Anbringung ging. Der BGH wird voraussichtlich prüfen, ob der Mehrheitsbeschluss gültig ist.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Stadtweites Kunstprojekt“. Lesen Sie jetzt „BGH prüft Streit um Streetart-Gemälde an Hochhaus-Fassade“. Ein Streit um ein großformatiges Streetart-Gemälde an der Fassade eines Hochhauses in Wuppertal beschäftigt am Freitag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH). Ein Wohnungseigentümer hat sich bislang erfolglos durch die Instanzen geklagt, um zu verhindern, dass die Nordseite des Gebäudes Teil eines stadtweiten Kunstprojekts wird. Dabei sollen mehrere Werke entlang der Talachse ein Ensemble bilden. Die Mehrheit der Eigentümer einer Wohnanlage hatte im Juli 2024 beschlossen, dass die Verwalterin einen Vertrag mit dem verantwortlichen Verein abschließe. Der Kläger halte dies für unzulässig, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Der Mann argumentiere etwa, das Gemälde gestalte die Wohnanlage grundlegend um. Zudem bleibe offen, wie das Kunstwerk letztlich aussehen werde. Das spielte aus Sicht des Landgerichts Düsseldorf aber auch keine Rolle. In dem beanstandeten Beschluss gehe es um den Abschluss eines Vertrages, um ein Kunstwerk anzubringen. Es solle gerade keine konkrete Fassadengestaltung beauftragt werden, heißt es in dem Urteil aus dem Juli 2025. Am BGH will der klagende Wohnungseigentümer mit seiner Revision weiterhin erreichen, dass der Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt wird. Ob der fünfte Zivilsenat schon am Freitag ein Urteil spricht, ist offen. © dpa-infocom, dpa:260710-930-362000/1