Finanzhilfe der Bundesregierung: Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen

Datum09.07.2026 23:33

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundestag hat ein Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen. Von 2026 bis 2029 erhält der öffentliche Sektor jährlich eine Milliarde Euro vom Bund. Vier Milliarden Euro insgesamt sind für die Finanzierung von Kitas, Schwimmbädern und Bibliotheken vorgesehen, wovon finanzschwache Kommunen, insbesondere Nordrhein-Westfalen, profitieren. Osteuropäische Länder erhalten zudem Unterstützung für DDR-Rentenzahlungen. Das Gesetz entlastet auch finanzstarke Länder. Ziel ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und eine gerechtere Verteilung der Finanzlasten.

InhaltLänder und Kommunen erhalten bis 2029 vier Milliarden Euro an Zuschüssen vom Bund. Damit sollen unter anderem Schwimmbäder und Kitas finanziert werden. Der Bundestag hat eine finanzielle Unterstützung in Milliardenhöhe für Länder und Kommunen beschlossen. Die Abgeordneten votierten in zweiter und dritter Lesung für das sogenannte Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Es sieht für die Jahre 2026 bis 2029 einen jährlichen Zuschuss von jeweils einer Milliarde Euro vor. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.  "Das ist ein ganz starkes Zeichen der Solidarität des Bundes mit den Ländern und Kommunen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thorsten Rudolph. Ein Viertel der Summe, 250 Millionen Euro pro Jahr, soll direkt an finanzschwache Kommunen gehen, um dort Kitas, Schwimmbäder oder Bibliotheken zu finanzieren. Nordrhein-Westfalen soll davon mit jährlich mehr als 164 Millionen Euro am meisten profitieren. Weitere rund 350 Millionen Euro pro Jahr will der Bund bis 2029 zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR beitragen. Das neue Gesetz sieht zugleich auch eine Entlastung der finanzstarken Länder vor, die im Rahmen des Länderfinanzausgleichs die schwächeren Länder unterstützen. Das betrifft vor allem die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wird seit Monaten diskutiert. Die Kommunen fordern eine stärkere Entlastung durch den Bund – auch mit dem Argument, dass ein Teil ihrer Ausgaben auf Gesetze zurückgeht, die der Bund verabschiedet, deren Folgekosten aber die Kommunen tragen müssen. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin Ende Juni einigten sich Bund und Länder bereits auf die Faustregel "Wer bestellt, bezahlt". Profitieren sollten vor allem finanziell belastete Kommunen.