E-Scooter: Gesetzesänderung sieht erweiterte Haftung der Vermieter vor

Datum09.07.2026 23:31

Quellewww.spiegel.de

TLDREine Gesetzesänderung des Bundestages erweitert die Haftung von E-Scooter-Vermieter:innen. Geschädigte bei Unfällen mit falsch abgestellten oder rücksichtslos gefahrenen E-Rollern sollen leichter Schadensersatz erhalten. Künftig gilt eine verschuldensunabhängige Halterhaftung, bei der Betreiber:innen für Unfallkosten aufkommen müssen, wenn der:die Verursacher:in nicht ermittelt wird. Dies soll insbesondere nach steigenden Unfallzahlen mit Elektrorollern Abhilfe schaffen.

InhaltWer in Zukunft über einen auf dem Gehweg liegenden E-Roller stolpert oder von einem angefahren wird, bleibt nicht mehr auf den Behandlungskosten sitzen. Dafür soll eine Gesetzesänderung sorgen. Wer sich oft über falsch abgestellte E-Roller oder rücksichtslose Fahrer ärgert, hat nun Grund zum Aufatmen: Bei Unfällen mit Elektrorollern gelten künftig strengere Regeln für deren Vermieter. Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet , durch die die Geschädigten leichter an Schadensersatz kommen sollen. "Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden", erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Deshalb führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern müssen Geschädigte außerdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat. Seit in Deutschland immer mehr E-Scooter unterwegs sind, ist die Zahl der Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen deutlich gestiegen: von rund 4000 im Jahr 2021 auf fast 8000 Unfälle im Jahr 2024. Bislang blieben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren. Die Gesetzesänderung betrifft aber nur "selbst balancierende" Fahrzeuge wie Elektroroller und sogenannte Segways. Sitzrasenmäher sind damit ebenso von den verschärften Haftungsregeln ausgenommen wie Elektromobile für Gehbehinderte. Wie deutsche Städte an den herumliegenden E-Scootern verzweifeln und welche Lösungen sie finden, lesen Sie hier.