Berlin: Paar muss nach Diebstahl von Friedhofsskulpturen in Haft

Datum09.07.2026 20:51

Quellewww.spiegel.de

TLDREin Berliner Ehepaar wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls von Friedhofsskulpturen zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten bzw. vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Ihnen gelang über Jahre hinweg der Diebstahl von Bronzewerken, darunter auch eine Jesusskulptur von einem Kindergrab. Ein Mittäter wurde wegen Hehlerei auf Bewährung verurteilt. Die meisten gestohlenen Objekte konnten sichergestellt werden. Das Gericht verurteilte die Taten als besonders pietätlos und gemein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltDas Landgericht Berlin hat ein Ehepaar dafür verurteilt, Figuren und Reliefplatten von Friedhöfen gestohlen zu haben. Teil des ungewöhnlichen Raubguts war demnach auch die Jesusskulptur eines Kindergrabs. Sie haben über Jahre nachts Bronzeplastiken, Skulpturen und Reliefs von Friedhöfen gestohlen: Vier Jahre und vier Monate Haft verhängte das Landgericht Berlin gegen einen 68-Jährigen. Seine 63-jährige Ehefrau erhielt vier Jahre und zwei Monate. Beide hätten sich dem Urteil zufolge des gewerbsmäßigen Diebstahls in 28 Fällen sowie des versuchten Diebstahls schuldig gemacht. Ein dritter, 57-jähriger Angeklagter wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Um die Friedhofsskulpturen aus ihrer Verankerung zu lösen, benutzte das Ehepaar Gerichtsinformationen zufolge sogenannte Kuhfüße und Stemmeisen. Die schwerste Skulptur habe 150 Kilogramm gewogen. Einige der Werke seien auch kunsthistorisch bedeutsam gewesen. Die meisten der Objekte wurden auf Friedhöfen in Berlin entwendet, darunter eine Bronzefigur im Wert von mindestens 60.000 Euro. Betroffen waren außerdem Friedhöfe in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Polizei fahndete immer wieder öffentlich nach den Kunstwerken. Hinweise führten auf die Spur der Angeklagten. Bei Durchsuchungen wurde im Haus des Paares ein Versteck hinter Treppenbalken gefunden. "Sämtliche Objekte mit Ausnahme einer Figur konnten zurückgegeben werden", hieß es weiter im Urteil. Der Vorsitzende Richter in dem spektakulären Fall, Johannes Schwake, richtete deutliche Worte an die Täterin und den Täter. "Der ideelle Wert ist nicht zu messen", sagte Schwake. Auch von einem Kinderfriedhof wurden Skulpturen gestohlen. "Das ist nicht nur pietätlos, sondern eine bodenlose Gemeinheit, einem fehlen die Worte". Als besonders verwerflich bewerteten die Richter nach Angaben der Sprecherin den Diebstahl einer Jesusfigur von einem Kindergrab. Die Betroffenen der Diebstähle seien geschockt gewesen.