Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stoppt umstrittene Honorarkürzung bei Psychotherapeuten

Datum09.07.2026 20:10

Quellewww.spiegel.de

TLDRDas Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeuten gestoppt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagte erfolgreich, da das Gericht methodische Bedenken bei den Berechnungen für die rund 4,5-prozentige Senkung äußerte. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium die Kürzung formell nicht beanstandet hatte, setzt der Beschluss im Eilverfahren die Absenkung vorläufig aus. Die Maßnahme sollte ursprünglich die Krankenkassen entlasten.

InhaltMethodische Bedenken an Berechnungen veranlassen ein Sozialgericht zu einer sofortigen Aussetzung der Honorarkürzung bei Psychotherapeuten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte dagegen geklagt. Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach einem Gerichtsentscheid vorerst gestoppt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen. Die von einem zuständigen Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent zum ersten April hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Zugleich wurden damit Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum ersten Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert. Das Landessozialgericht begründete das vorläufige Aussetzen des Vollzugs unter anderem mit Bedenken an der Methodik von Berechnungen, auf denen die Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarkürzung beruhte. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ressort hieß. Die geplanten Kürzungen in der Psychotherapie sollen die Krankenkassen entlasten. Tatsächlich verschärfen sie Leid, verlängern Wartelisten – und treiben die Folgekosten in die Höhe. Lesen Sie hier den SPIEGEL-Kommentar von Heike Le Ker.