Datum09.07.2026 19:44
Quellewww.zeit.de
TLDREin Gericht hat die Honorarkürzungen für Psychotherapeuten vorerst gestoppt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung klagte gegen die Sparmaßnahmen, die eine Senkung um 4,5 Prozent ab April vorsahen. Ein Schiedsgericht hatte diese Kürzungen beschlossen, was zu Protesten führte. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung des Beschlusses aus. Eine endgültige Entscheidung über die Klage steht noch aus.
InhaltDurch einen Gerichtsbeschluss sind die Honorarkürzungen für Psychotherapie vorerst ausgesetzt. Ein Branchenverband hatte wegen der umstrittenen Sparmaßnahmen geklagt. Die im April eingeführten Honorarkürzungen für Psychotherapeuten sind durch einen Gerichtsentscheid vorerst gestoppt worden. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg setzte die sofortige Vollziehung aus, wie ein Sprecher mitteilte. Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, teilte das Gericht mit. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, sei noch offen. Ein Schiedsgericht aus dem Gesundheitswesen hatte beschlossen, die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Das hatte bundesweite Proteste ausgelöst. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.