Datum28.09.2025 12:18
Quellewww.spiegel.de
TLDRGarmin präsentiert mit der Varia Vue eine Kombination aus Fahrradlampe, Kamera und Radar, die für mehr Sicherheit sorgt und als Dashcam im Falle eines Unfalls fungiert. Der Test zeigt, dass die Unfallaufzeichnung zuverlässig funktioniert, jedoch nur bei permanenter Aufnahme, was die Akkulaufzeit einschränkt. Während die Videoqualität hinter der von Actioncams zurückbleibt, ist das Radar ein echter Sicherheitsgewinn. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Datenschutzgesetzgebung für Dashcams im Straßenverkehr.
InhaltGarmin kombiniert Fahrradlampen mit Videokameras und Radar. Das soll für mehr Sicherheit sorgen und nach einem Unfall helfen, die Schuldfrage zu klären. Im Test mussten dafür Fahrräder zu Boden gehen. Mit der neuen Varia Vue stellt Garmin ein Fahrradvorderlicht vor, das nicht nur hell leuchten, sondern mit seiner integrierten Kamera auch filmen kann. Das Versprechen des Herstellers: So hat man am Fahrrad eine Dashcam, deren Videos im Falle eines Unfalls als Beweismittel dienen können. So wie bei Dashcams für Autos. Garmins Frontlichtkamera lässt sich per Smartphone oder Radcomputer mit dem Rücklicht Varia RCT716 koppeln, das ebenfalls über eine Kamera verfügt. Mehr noch: Mit einem integrierten Radar beobachtet die Rückleuchte den Verkehr, soll warnen, wenn sich ein Fahrzeug schnell nähert. Wir haben getestet, ob das alles wie versprochen funktioniert und ob sich die 4K-Videos der Frontlampenkamera womöglich auch dazu eignen, Videos von Radtouren zu machen. Dieser Text enthält mit dem Hinweis "Anzeige" gekennzeichnete Affiliate-Links, über die der Verlag, aber nie der Autor individuell, bei Verkäufen eine geringe Provision vom Händler erhält. Als Dashcam für die Unfallaufzeichnung funktioniert das System gut. Unfälle werden zuverlässig erkannt und auf der Speicherkarte festgehalten. Aber nur, wenn die Kameras dauerhaft laufen, was die Akkulaufzeit der Leuchte beeinträchtigt. Außerdem wäre es wünschenswert, wenn schon Vollbremsungen die Ereigniserkennung auslösen und zum dauerhaften Speichern der Aufzeichnungen führen würden. Zum Dokumentieren von Reisen und Ausflügen sind Actioncams besser geeignet, weil deren Bildqualität oft besser ist als bei Garmins Biker-Dashcam. Das Radar der Rückleuchte ist ein echter Sicherheitsgewinn, doch das kann man günstiger bekommen, wenn man auf die Kamera verzichtet. Als Varia RTL516 bietet Garmin die Kombination aus Rücklicht und Radar auch ohne teure Kamera an. Im robusten Gehäuse der Varia Vue befinden sich ein LED-Licht mit StVZO-Zulassung sowie die Kamera. Letztere nimmt bis zu 30 Bilder pro Sekunde in 4K-Auflösung auf. Für ruckelfreie Aufnahmen mit 60 Bildern pro Sekunde muss die Auflösung auf 1920 × 1080 Pixel reduziert werden. In der Grundeinstellung zeichnet sie kontinuierlich auf, legt die Aufnahmen in Form jeweils zehnminütiger Videosequenzen auf der Speicherkarte ab. Weil fest am Fahrrad montierte Kameras bei jeder Unebenheit durchgerüttelt werden, ist die Bildstabilisierung für die Qualität der Videos allerdings wichtiger als Auflösung und Bildwiederholrate. Die elektronische Stabilisierung der Varia Vu arbeitet ordentlich, aber im direkten Vergleich fällt sie hinter die der Actioncam DJI Osmo Action zurück. Weil bei dieser Art der Bildstabilisierung prinzipbedingt Teile des Bildes beschnitten werden, bleiben von den 3840 × 2160 Pixeln des 4K-Modus nur 2688 × 2160 Pixel übrig. Auch das machen fast alle 4K-Actioncams besser, da sie für die Stabilisierung in der Regel mit mehr als 4K aufzeichnen. Das Licht und die Videoaufnahme können Sie über Tasten am robusten Gehäuse der Varia Vue aktivieren. Alle weiteren Einstellungen nimmt man entweder über einen Fahrradcomputer von Garmin oder per App vor. Dabei ist der Funktionsumfang unterschiedlich. Nur mit der Smartphone-App kann man die integrierte Speicherkarte formatieren und Videos sofort anschauen. Die Steuerung des Lichts mit Presets wie "Trail", "Automatik" und "Hohe Sichtbarkeit" funktioniert dagegen nur mit einem Edge-Radcomputer. Wir haben das System mit dem aktuellen Spitzenmodell von Garmin, dem Edge 1050 (ab 750 Euro), getestet. In die Rückleuchte Varia RCT716 sind neben den LEDs auch eine Kamera sowie ein kleines Radargerät integriert. Letzteres soll vor Fahrzeugen warnen, die sich von hinten nähern. Auf einem Radcomputer werden die Fahrzeuge als Punkte dargestellt, in der Varia-App als animierte Fahrzeugsymbole. Das ist nicht nur hübsch, sondern sinnvoll, insbesondere auf Landstraßen. Lange bevor man ein Auto hört, wird es auf dem Bildschirm angezeigt. Zusätzlich kann man akustische Warnhinweise aktivieren. Im dichten Stadtverkehr kann das ständige Piepen aber nerven. Die Radarüberwachung erkennt zuverlässig Fahrzeuge vom Fahrrad bis zum 40-Tonner. Die einzige Voraussetzung: Das Fahrzeug muss sich annähern, also schneller fahren als man selbst. Auf dem Fahrradcomputer wechselt die Farbe der Anzeige von Gelb zu Rot, wenn sich ein Fahrzeug rasant nähert. Die integrierte Kamera zeichnet Videos mit 1920 × 1080 Pixeln und 30 Bildern pro Sekunde auf. Auf Wunsch werden Daten wie die Position und Geschwindigkeit in das Video hineinkopiert. Für eine Dashcam, die im Streitfall als Beweismittel dienen soll, ist das fein, für Clips von Urlaubsfahrten ist die Bildqualität noch verwendbar, aber nicht so gut wie bei vielen aktuellen Actioncams. Hinzu kommt, dass der Blick nach hinten – mit der Ausnahme von Gruppenfahrten – selten interessant ist. Mit ihrem Radar kann die Varia RCT716 auch die Kamera des Frontlichts Vue steuern. Dazu müssen beide über den Radcomputer oder ein Smartphone gekoppelt sein. Es ist möglich, die Videoaufzeichnung nicht dauerhaft, sondern ausschließlich dann starten zu lassen, wenn ein Fahrzeug vom Radar erfasst wird. Das gilt dann wahlweise nur für die rückwärtige oder für beide Kameras. Da nur das Rücklicht einen Radar hat, funktioniert das nur, wenn Fahrzeuge von hinten kommen. Der Einsatz von Dashcams ist im deutschen Straßenverkehr nicht verboten, unterliegt jedoch strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Ob die Kamera in einem Pkw oder an einem Fahrrad befestigt ist, spielt dabei keine Rolle. Die anlasslose und dauerhafte Aufnahme des Verkehrsgeschehens ist nicht erlaubt. Sie verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der anderen Verkehrsteilnehmer. Erlaubt ist eine Dashcam daher nur, wenn sie in kurzen, sich immer wieder überschreibenden Sequenzen aufzeichnet und nur anlassbezogen ein kurzes Video dauerhaft speichert. Ein typischer Anlass wäre ein Unfall. Moderne Dashcams sind in der Lage, einen Aufprall zu erkennen, speichern nur dann die Aufnahmen dauerhaft und erfüllen so die Vorgaben. Wollen Sie die Aufnahme Ihrer Dashcam in einem Gerichtsverfahren als Beweis nutzen, muss das Interesse an der Beweissicherung im Einzelfall schwerer wiegen als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In Betracht käme die Verwendung der Aufnahme etwa bei der Klärung der Schuldfrage, die eventuell ohne das Video nicht oder nur schwer möglich wäre. Für die generelle Dokumentation von Verkehrsverstößen ("da parkt schon wieder einer auf dem Radweg") ist eine Videoaufnahme in der Regel nicht erlaubt und könnte wegen Verstoßes gegen den Datenschutz auch nach hinten losgehen. Ebenso sollten Sie bedenken, dass die Polizei im Falle eines Unfalls die Aufnahmen Ihrer Dashcam als Beweismittel sicherstellen darf. Das kann nachteilig sein, wenn man sich selbst nicht korrekt verhalten hat. Unabhängig davon, ob nur bei einer Radarerfassung oder kontinuierlich aufgezeichnet wird, gilt, dass ältere Aufnahmen überschrieben werden, sobald die microSD-Speicherkarte voll ist. Davon ausgenommen sind Aufnahmen, die man manuell gespeichert hat. Glaubt das System, einen Unfall zu erkennen, wird von der vorderen Kamera eine Aufzeichnung davon in einem speziellen Ordner dauerhaft gespeichert. Diese enthält auch die 15 Sekunden vor sowie eine Minute nach dem als Unfall eingestuften Ereignis. Beim Rücklicht sind es jeweils 45 Sekunden vor- und nachher. Im Test reichte eine Vollbremsung nicht aus, um dem System einen Unfall vorzutäuschen. Dazu muss das Rad umstürzen oder abrupt gestoppt werden. Mit einem alten Fahrrad haben wir das mehrfach erfolgreich simuliert. Das Frontlicht ist in zwei Stufen regelbar. Der Lichtkegel ist ausreichend breit, sodass man auch bei völliger Dunkelheit den Weg erkennen kann. Überragend hell ist es aber nicht. 165 Lumen gibt Garmin als Leistung für die StVZO-Variante an. Bei in Deutschland nicht zugelassenen internationalen Varianten sind es 550 Lumen. Über einen Radcomputer kann man das Licht ein- und ausschalten oder automatisch steuern lassen. Als Rücklicht ist die Varia RCT716 gut. Sie strahlt hell nach hinten und zu den Seiten, leuchtete im Test bei laufender Videoaufzeichnung etwa vier Stunden lang. Schaltet man die Kamera aus, soll das Rücklicht laut Garmin acht Stunden lang durchhalten. Das Radar läuft dabei immer mit, lässt sich nicht abschalten. Die Automatik reagiert jedoch nur auf den Lichtsensor. Beim Durchfahren von Tunneln ist das praktisch. Kommt man aus einem dunklen Wald und trifft auf eine baumlose und daher helle Hauptstraße, geht das Vorderlicht tagsüber jedoch aus. Genau dann, wenn gute Erkennbarkeit einen Sicherheitsgewinn darstellen würde. Dabei warnt der Radcomputer sogar vor der "verkehrsreichen Straße" und hat auch die Informationen des Radars zur Verfügung. Hilfreicher wäre es daher, wenn die Automatik auch auf Verkehr reagieren und das Licht auch tagsüber einschalten würde. Bei maximaler Helligkeit und kontinuierlicher Videoaufzeichnung ist der Akku der Varia Vue bereits nach zwei Stunden und 35 Minuten leer. Immerhin wird man rechtzeitig gewarnt, dass bald das Licht ausgeht. Über welche Produkte wir im Tests-Ressort berichten und welche wir testen oder nicht, entscheiden wir selbst. Für keinen der Testberichte bekommen wir Geld oder andere Gegenleistungen von den Herstellern. Es kann aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass wir über Produkte nicht berichten, obwohl uns entsprechende Testprodukte vorliegen. Testgeräte und Rezensionsexemplare von Spielen werden uns in der Regel kostenlos für einen bestimmten Zeitraum vom Hersteller zur Verfügung gestellt, zum Teil auch vor der offiziellen Veröffentlichung. So können unsere Testberichte rechtzeitig oder zeitnah zur Veröffentlichung des Produkts erscheinen. Vorabversionen oder Geräte aus Vorserienproduktionen testen wir nur in Sonderfällen. In der Regel warten wir ab, bis wir Testgeräte oder Spielversionen bekommen können, die mit den Verkaufsversionen identisch sind. Wenn sie bereits im Handel oder online verfügbar sind, kaufen wir in einigen Fällen auf eigene Kosten Testgeräte. In der Regel werden Testgeräte nach dem Ende des Tests an die Hersteller zurückgeschickt. Die Ausnahme sind Rezensionsexemplare von Spielen und langfristige Leihgaben: So haben wir zum Beispiel Spielekonsolen und Smartphones in der Redaktion, die wir über längere Zeit nutzen dürfen, bevor sie zurückgegeben werden. So können wir beispielsweise über Softwareupdates, neues Zubehör und neue Spiele berichten oder Langzeiturteile fällen. Oft werden solche Produkte und Rezensionsexemplare zum Beispiel am Ende eines Jahres gesammelt und im Rahmen eines firmeninternen Flohmarktes verkauft, wobei die Erlöse für gemeinnützige Zwecke gespendet werden. Teilweise werden Rezensionsexemplare auch direkt an gemeinnützige Einrichtungen gespendet. In Artikeln des Tests-Ressorts finden sich sogenannte Affiliate-Anzeigen, die Links zu Onlineshops enthalten. Besucht ein Nutzer über einen solchen Link einen dieser Shops und kauft dort ein, wird DER SPIEGEL, aber nie der Autor individuell, in Form einer Provision an den Umsätzen beteiligt. 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