Kinderschutz: Sachsens Innenminister begrüßt EU-Votum zur Chatkontrolle

Datum09.07.2026 19:23

Quellewww.zeit.de

TLDRSachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments zur befristeten Fortsetzung der "Chatkontrolle". Diese Regelung erlaubt Online-Plattformen, private Nachrichten auf Hinweise zu sexuellem Kindesmissbrauch zu überprüfen und Verdachtsfälle zu melden. Schuster bezeichnet sie als unverzichtbares Ermittlungsinstrument. Das Parlament stimmt einer Ausnahme von Datenschutzregeln zu, fordert aber besseren Schutz verschlüsselter Kommunikation. Die Regelung soll bis April 2028 gelten, bedarf aber noch der Zustimmung von Kommission und Rat. Datenschützer äußern Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kinderschutz“. Lesen Sie jetzt „Sachsens Innenminister begrüßt EU-Votum zur Chatkontrolle“. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat die Entscheidung des Europaparlaments begrüßt, den Weg für eine befristete Fortsetzung der sogenannten Chatkontrolle freizumachen. Die Regelung ermögliche es Online-Plattformen wie Whatsapp oder Google wieder, unter bestimmten Voraussetzungen private Nachrichten auf Hinweise zu sexueller Gewalt gegen Kinder zu überprüfen. "Die EVP-Fraktion hat im EU-Parlament zum Schutz unserer Kinder erfolgreich eine stabile Mehrheit vereinen können, um ein zentrales Ermittlungsinstrument im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch wieder zu reaktivieren", sagte Schuster.  Nach seinen Worten ist die Chatkontrolle "ein unverzichtbares Werkzeug für unsere Ermittlungsbehörden, um Hinweise auf Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie frühzeitig von den Messenger-Betreibern zu erhalten und sofort eingreifen zu können".  Das Europaparlament hat nach einer überraschenden Kehrtwende grundsätzlich einer befristeten Ausnahme von den EU-Datenschutzregeln zugestimmt. Damit könnten Messenger-Dienste und Online-Plattformen wieder freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen und Verdachtsfälle an Behörden melden. Allerdings fordert das Parlament Änderungen am ursprünglichen Vorschlag, um verschlüsselte Kommunikation besser zu schützen. Bevor die Übergangsregelung bis April 2028 in Kraft treten kann, müssen die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedstaaten dem Kompromiss noch zustimmen. Die sogenannte Chatkontrolle ist seit Jahren umstritten. Datenschützer warnen vor Eingriffen in die Privatsphäre und kritisieren insbesondere automatisierte Scans von Nachrichten. Ermittlungsbehörden und Kinderschutzorganisationen sehen darin dagegen ein wichtiges Instrument im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. © dpa-infocom, dpa:260709-930-361321/1