Datum09.07.2026 19:05
Quellewww.zeit.de
TLDRNach einem tödlichen Hundebiss in Sachsen-Anhalt prüft das Innenministerium Änderungen am Hundegesetz. Der tragische Vorfall, bei dem ein vierjähriges Mädchen von einem American Staffordshire Terrier angegriffen wurde, wird umfassend ausgewertet. Sollten sich Handlungsbedarfe ergeben, werden Anpassungen erwogen, um den Schutz der Bevölkerung, insbesondere von Kindern, zu verbessern. Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt keinen allgemeinen Hundeführerschein.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kampfhunde“. Lesen Sie jetzt „Tod von Kind nach Hundebiss: Land prüft Gesetzes-Änderungen“. Nach der tödlichen Hundeattacke auf ein vierjähriges Mädchen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld schließt Sachsen-Anhalts Innenministerium Änderungen am Hundegesetz nicht aus. Der Vorfall werde "umfassend geprüft und ausgewertet", teilte das Ministerium auf Anfrage mit. "Sollten sich aus der Aufarbeitung des Vorfalls Anhaltspunkte für einen Änderungsbedarf der hunderechtlichen Vorschriften ergeben, wird eine Anpassung des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt geprüft", hieß es. Ziel dieses Gesetzes sei es, "die Bevölkerung, insbesondere Kinder, vor den von Hunden ausgehenden Gefahren zu schützen". Aus den Erkenntnissen des tragischen Ereignisses seien gegebenenfalls "die notwendigen Konsequenzen zu ziehen". Weiter hieß es: "Der Familie, den Angehörigen und allen Menschen, die von diesem schmerzlichen Ereignis betroffen sind, gilt unser aufrichtiges Mitgefühl." Zugleich stellte das Ministerium klar, dass es in Sachsen-Anhalt keinen allgemeinen Hundeführerschein gibt. Sachkundeprüfungen seien nach derzeitiger Rechtslage nur anlass- und einzelfallbezogen vorgesehen. Wird ein Hund von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft, dürfen ihn nur Personen mit einer Erlaubnis halten oder führen. Dafür müssen unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachgewiesen werden. Außerdem ist für den Hund ein Wesenstest vorgeschrieben. Nach Angaben des Ministeriums gelten die bestehenden Regelungen bislang als ausreichend. Die Zahl der im Zentralen Hunderegister erfassten Beißvorfälle sei nach Einführung des Hundegesetzes gesunken und bewege sich "auf einem stabilen niedrigen Niveau" - obwohl die Zahl der Hunde insgesamt zunahm. Am Mittwoch war ein vierjähriges Mädchen in der Gemeinde Osternienburger Land von einem American Staffordshire Terrier der Familie angegriffen und tödlich verletzt worden. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen die 32 Jahre alte Mutter des Kindes und einen 30 Jahre alten Bekannten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. © dpa-infocom, dpa:260709-930-361283/1