Datum09.07.2026 17:11
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat wegen einer Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut einen Sperrbezirk um Röbel/Müritz eingerichtet. Alle Bienenvölker im Umkreis von einem Kilometer müssen untersucht werden. Bienenvölkerbesitzer müssen sich bis zum 17. Juli melden. Die Seuche befällt Bienenlarven und ist meldepflichtig, auch wenn sie für Menschen ungefährlich ist. Bienenstöcke und deren Inhalt dürfen den Sperrbezirk nicht verlassen, und mobile Stände dürfen nicht verlegt werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Krankheit bei Honigbienen“. Lesen Sie jetzt „Faulbrut bei Bienen – Landkreis richtet Sperrbezirk ein“. Wegen einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche Amerikanische Faulbrut in Bienenbeständen in der Gemeinde Röbel/Müritz hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen Sperrbezirk eingerichtet. Gleichzeitig sei die amtliche Untersuchung aller Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des einen Kilometer reichenden Sperrbezirks angeordnet worden, teilte der Landkreis mit. Entsprechend müssten sich alle Besitzer von Bienenvölkern bis zum 17. Juli beim Veterinäramt des Landkreises melden. Die Amerikanische Faulbrut ist für den Menschen und ausgewachsene Bienen nicht gefährlich. Auch der Honig oder andere Bienenprodukte können laut Imkerverband ohne Bedenken verzehrt werden. Da die Seuche jedoch die Bienenlarven vernichtet, gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierkrankheiten. Ausgewachsene Bienen können zwar nicht an ihr erkranken, aber sie verbreiten, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Bewegliche Bienenstände dürfen nun den Angaben zufolge nicht verlegt werden. In der Allgemeinverfügung heißt es auch: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. © dpa-infocom, dpa:260709-930-360729/1