Datum09.07.2026 16:24
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht lehnte einen Berufungsantrag ab, nachdem das Verwaltungsgericht Klagen gegen die Beitragserhebung für 2025 stattgegeben hatte. Das Gericht monierte erhebliche Mängel beim Vorgehen der Kammer, insbesondere bei der Erfassung von Mitgliedern außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen. Die Kammer kündigte die Umsetzung der Entscheidung an.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesundheitsberufe“. Lesen Sie jetzt „Pflegekammer mit weiterer juristischer Niederlage“. Die gegen die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ausgefallenen Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch die Kammer sind rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz lehnte einen Antrag der Pflegekammer auf Zulassung einer Berufung gegen die Urteile ab, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Koblenzer Verwaltungsgericht hatte Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Erhebung von Kammer-Mitgliedsbeiträgen für das Jahr 2025 stattgegeben und teils eklatante Mängel beim Vorgehen der Kammer ausgemacht. Da das Gericht keine Berufung zuließ, stellte die Pflegekammer dann den Antrag bei der nächsthöheren Instanz, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Kammer in Mainz teilte mit, die Entscheidung nun unverzüglich umzusetzen. Die Erhebung von Mitgliederdaten sei inzwischen weiterentwickelt worden, es werde kontinuierlich daran weitergearbeitet, Mitgliederdaten zu vervollständigen. Nach Auffassung des Gerichts müssten auch jene Pflegefachpersonen erfasst werden, die außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen tätig seien, etwa in Arztpraxen, Krankenkassen, Bildungseinrichtungen oder Kindergärten. © dpa-infocom, dpa:260709-930-360410/1