Datum09.07.2026 14:40
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer Bundestag hat ein Gesetz zur antragslosen Kindergeldzahlung beschlossen, das ab Januar 2027 gelten soll. Zunächst wird es für Eltern mit einem zweiten Kind eingeführt, später auch für Erstgeborene. Ziel ist es, bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Familien schneller zu entlasten. Die Familienkasse kann dafür bereits vorhandene Daten nutzen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Aktuell beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind.
InhaltWer künftig Nachwuchs bekommt, soll schnell und ohne viel Aufwand Kindergeld erhalten: zunächst gilt das für Eltern, die ein zweites Kind bekommen haben. Später soll die Regelung ausgeweitet werden. Junge Eltern sollen beim Kindergeld von Bürokratie entlastet werden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Geplant sind zwei Schritte: Die erste Ausbaustufe umfasst laut Gesetzentwurf Geburten ab dem zweiten Kind, da die Familienkasse bekannte Daten für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Der SPD-Politiker Parsa Marvi sagte im Bundestag, Leistungen sollten schnell, unkompliziert und ohne unnötige Bürokratie bei den Menschen ankommen. Er sprach von einem Schritt hin zum modernen Staat, der den Menschen das Leben einfacher mache. Die CDU-Politikerin Anne König sagte: "Mit dem antragslosen Kindergeld bauen wir Bürokratie spürbar ab und entlasten Familien in den ersten Wochen nach der Geburt." Die Union habe sich dafür eingesetzt, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird. Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. Nicht nur beim Kindergeld ist eine Änderung geplant. Das Familienministerium sieht auch beim Elterngeld eine neue Regelung: Es soll gespart werden und Väter mehr in die Pflicht genommen werden. Lesen Sie hier mehr dazu.