19. Verhandlungstag: Fall Fabian: Therapeut schildert Persönlichkeitsstörung

Datum09.07.2026 13:39

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Prozess um den Mord am achtjährigen Fabian schilderte der langjährige Psychotherapeut der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen, jedoch mit geringerer Ausprägung. Er habe keine Notwendigkeit für eine stationäre Aufnahme gesehen. Die Angeklagte litt unter innerer Leere und Angst vor Menschenmassen. Trotz Behauptungen der Arbeitsunfähigkeit versorgte sie laut Richter fünf Pferde täglich und besuchte Turniere. Der Therapeut bestätigte eine fürsorgliche Beziehung zum Opfer.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „19. Verhandlungstag“. Lesen Sie jetzt „Fall Fabian: Therapeut schildert Persönlichkeitsstörung“. Die wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian aus Güstrow angeklagte Frau hat nach Angaben ihres langjährigen Psychotherapeuten eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptom. Allerdings sei die Störung weniger schwer ausgeprägt, und er habe in der Behandlungszeit nie die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme gesehen, sagte der Therapeut, der die Angeklagte von 2017 bis 2025 behandelte und einen psychopathologischen Befund erstellte. Sie habe ihm gegenüber von einer inneren Leere und einer ausgeprägten Angst vor Menschenmassen berichtet. Das sei auch ein Grund gewesen, warum sie nicht gearbeitet habe. Borderline-Störungen sind Persönlichkeitsstörungen, die vor allem durch die Instabilität von Emotionen, Stimmung und zwischenmenschlichen Beziehungen gekennzeichnet sind. Das treffe auf die Angeklagte zu, betonte der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Laut Staatsanwaltschaft soll die 30-jährige Deutsche Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl mit sechs Messerstichen getötet und den Leichnam anschließend angezündet haben. Die Angeklagte, die bislang zu den Vorwürfen schweigt, war bis August 2025 vier Jahre mit Fabians Vater liiert und der Junge deshalb oft bei ihr. Auch bei den psychotherapeutischen Gesprächssitzungen war Fabian Thema. Die Angeklagte habe sehr viel für das Kind empfunden, "als wäre es ihr eigenes Kind", berichtete der Therapeut, der als sachverständiger Zeuge aussagte. Nach seinem Eindruck sei das Verhältnis zu Fabian sehr liebevoll und fürsorglich gewesen. Die Angeklagte bezog wegen ihrer psychischen Probleme eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Richter Holger Schütt verwies darauf, dass sie dennoch täglich mit voller Leistungsfähigkeit ihre fünf Pferde versorgte und auch auf Turniere mit vielen Menschen fuhr. "Ich sehe da schon einen Widerspruch", sagte auch der Zeuge. Im Laufe der Jahre sei die Sozialphobie aber schwächer geworden. Seine Patientin habe sich nach seinem Eindruck auch in schwierigen Situationen gut abgrenzen können. Das sei etwa der Fall im Umgang mit dem leiblichen Vater ihres eigenen Sohnes gewesen, bei dem sie einen guten und souveränen Weg gefunden habe, sich zu distanzieren. © dpa-infocom, dpa:260709-930-359153/1