Datum09.07.2026 12:32
Quellewww.zeit.de
TLDRGerichte unterscheiden bei Todesfällen im Regionalexpress zwischen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge primär aufgrund des Vorsatzes. Beim Totschlag muss der Täter den Tod des Opfers vorsätzlich, also bedingt vorsätzlich, in Kauf genommen haben. Bei Körperverletzung mit Todesfolge war der Vorsatz auf die Körperverletzung gerichtet, der Tod wird als fahrlässig zugerechnet. Ein "rechtlicher Hinweis" ermöglicht der Verteidigung, sich auf eine mögliche abweichende Verurteilung einzustellen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tod im Regionalexpress“. Lesen Sie jetzt „Wenn ein Mensch stirbt: Warum Gerichte verschieden urteilen“. Warum wird ein Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt und nicht wegen Totschlags, obwohl ein Mensch gestorben ist? Der entscheidende Unterschied liegt nach Einschätzung des Berliner Strafrechtlers Prof. Dr. Ali B. Norouzi im Vorsatz. "Der Tod eines Menschen ist bei beiden Delikten die Folge der Tat", sagte der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) der Deutschen Presse-Agentur. Ausschlaggebend sei die innere Haltung des Täters zum Tod des Opfers. Beim Totschlag müsse der Täter den Tod vorsätzlich herbeiführen. Das bedeute nicht zwingend, dass er töten wolle. Es genüge, wenn er den Tod für möglich halte und in Kauf nehme. "Juristen sprechen von bedingtem Vorsatz." Anders sei es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Hier richte sich der Vorsatz auf die Körperverletzung. Dass das Opfer stirbt, werde dem Täter als fahrlässiges Verhalten zugerechnet. Den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit anschaulich zu erklären, sei nicht einfach, sagte Norouzi. Eine Faustformel laute: "Fahrlässig handelt der, der sagt: "Na, wird schon gut gehen." Vorsätzlich handelt der, der sagt: "Na, wenn schon."" Diese Formel sei zwar juristisch nicht exakt, helfe aber, den Unterschied verständlich zu machen. Für die Dauer einer Haftstrafe spiele die rechtliche Einordnung allein keine entscheidende Rolle, sagte Norouzi. Erhalten zwei Verurteilte jeweils dieselbe Strafe, hänge eine mögliche vorzeitige Entlassung nicht davon ab, ob sie wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden seien. "Das hängt nicht vom Schuldspruch ab, sondern von den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafaussetzung", sagte der Strafrechtler. Entscheidend seien unter anderem die Prognose für den Verurteilten und die Frage, ob von ihm noch eine Gefahr ausgehe. Im Zusammenhang mit Prozessen taucht zudem häufig der Begriff des "rechtlichen Hinweises" auf. Ein solcher Hinweis bedeutet nach Norouzi nicht, dass das Gericht sich festgelegt hat. Vielmehr müsse es den Angeklagten informieren, wenn auch eine andere Verurteilung in Betracht komme. So erhalte die Verteidigung die Möglichkeit, ihre Strategie darauf einzustellen. "Das ist gewissermaßen ein Update der Anklageschrift", sagte Norouzi. © dpa-infocom, dpa:260709-930-358577/1