Datum09.07.2026 12:33
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Zahl der Unfälle mit E-Scootern hat sich verdoppelt. Bundesjustizministerin Hubig plant verschärfte Regeln, damit Unfallopfer mehr Hilfe erhalten. Bislang haftet nur der Fahrer. Künftig sollen Geschädigte auch den Anbieter zur Verantwortung ziehen können, insbesondere wenn der Fahrer nicht auffindbar ist. Dies gilt auch für Unfälle mit abgestellten E-Scootern, wobei die Haftung verschuldensunabhängig sein soll.
InhaltDie Zahl der Unfälle hat sich innerhalb weniger Jahre verdoppelt. Nun plant Bundesjustizministerin Hubig verschärfte Regeln für Unfälle mit E-Scootern, bei denen zum Beispiel der Fahrer nicht auffindbar ist. Die Zahl der sogenannten E-Scooter ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, ebenso die der Unfälle mit ihnen. Viele der elektrisch angetriebenen Roller werden von Leihanbietern in Umlauf gebracht. Menschen, die durch Unfälle mit ihnen geschädigt werden, sollen nun besser unterstützt werden. Dafür wirbt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Vor der für den heutigen Abend geplanten abschließenden Beratung über eine Regelung zur Haftung bei Unfällen mit "Elektrokleinstfahrzeugen" sagt die SPD-Politikerin: "Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden." Sie sehe keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos, so Hubig weiter. Wenn ein gemieteter E-Roller an einem Unfall beteiligt ist, haftet bislang nur der Fahrer. Ist der Fahrer des E-Rollers nicht auffindbar, bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Künftig sollen Betroffene ihre Schadensersatzansprüche auch gegenüber dem Anbieter geltend machen können. Wie die Bundesregierung unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamts berichtet, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Von rund 4000 Straßenverkehrsunfällen im Jahr 2021 auf fast 8000 Unfälle im Jahr 2024. Unfälle im Zusammenhang mit abgestellten E-Scootern werden bislang nicht statistisch erfasst. Künftig soll die Haftung bei Unfällen mit abgestellten E-Rollern auch verschuldensunabhängig gelten. Das heißt, Geschädigte müssen nicht mehr nachweisen, dass ihn ein Fahrer unsachgemäß platziert hat, etwa mitten auf einem Gehweg.