Datum09.07.2026 11:26
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Familie eines getöteten Zugbegleiters kritisiert das Urteil von zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge scharf. Sie fordert eine Prüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof, da das Landgericht Zweibrücken keinen Tötungsvorsatz anerkannt hat. Die Nebenklage sieht das als "Fehlurteil" und als Schlag ins Gesicht für alle, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Die Familie hofft auf ein klares Signal gegen Gewalt im Nahverkehr. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Fünf Monate nach der Tat“. Lesen Sie jetzt „Tödliche Schläge im Zug: Nebenklage kritisiert Urteil“. Im Fall des in Rheinland-Pfalz getöteten Zugbegleiters will die Familie des Opfers den Schuldspruch vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. "Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht", sagte Anwalt Yalcin Tekinoglu. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge sei ein "Fehlurteil". Die Nebenklage kritisiert insbesondere, dass das Landgericht Zweibrücken keinen Tötungsvorsatz angenommen habe. Der Zugbegleiter sei bei der Ticketkontrolle Anfang Februar "mit mindestens vier Schlägen niedergestreckt und getötet" worden, sagte der Anwalt. Die Familie war zur Urteilsverkündung aus Protest nicht erschienen. Aus Sicht der Angehörigen hätte das Gericht zumindest die Möglichkeit eines Tötungsdelikts prüfen müssen. Anwalt Tekinoglu betonte, der Familie gehe es nicht allein um ein höheres Strafmaß. Vielmehr müsse von dem Urteil ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr ausgehen. Niemand solle befürchten müssen, auf dem Weg zur Arbeit oder bei der Ausübung seines Berufs Opfer schwerer Gewalt zu werden. Auch die Verteidigung erwägt eine Überprüfung des Urteils gegen ihren Mandanten. "Prüfen wir, wir müssen ja auch mit ihm noch mal sprechen", sagte Anwalt Dimitrios Giannadakis. © dpa-infocom, dpa:260709-930-358088/1