Millionen-Einbruch: Zivilprozesse um Sparkassen-Coup gehen weiter

Datum09.07.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Zivilprozesse um den Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen werden fortgesetzt. Kläger behaupten, die Bank habe mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen getroffen, während die Bank dies abstreitet. Bei dem Einbruch Ende 2025 wurden über 3.000 Schließfächer aufgebrochen, wodurch ein Schaden in zweistelliger oder dreistelliger Millionenhöhe entstand. Die Bank beruft sich auf eine vertragliche Haftungsbeschränkung von 10.300 Euro pro Schließfach, die Kläger fordern jedoch unbegrenzten Schadensersatz.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Millionen-Einbruch“. Lesen Sie jetzt „Zivilprozesse um Sparkassen-Coup gehen weiter“. Vor dem Landgericht Essen werden heute (14.00 Uhr) die ersten Zivilprozesse um den Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen fortgesetzt. Bei einem Verkündungstermin will der Vorsitzende Richter den weiteren Ablauf festlegen. Möglicherweise will das Gericht einen eigenen Gutachter beauftragen.  Die Kläger werfen der Bank mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen vor, die Bank weist das zurück. Bei dem spektakulären Einbruch hatten Unbekannte Ende 2025 mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Der Schaden liegt nach Schätzungen in zwei- oder sogar dreistelliger Millionenhöhe. Die Bank pocht auf die vertragliche Höchstsumme für den Schadenersatz von 10.300 Euro pro Schließfach, die Kläger verlangen unbegrenzten Ausgleich ihres Schadens. © dpa-infocom, dpa:260709-930-356051/1