Datum08.07.2026 22:14
Quellewww.spiegel.de
TLDRDer AfD-Politiker Ralf Stadler wurde vom Amtsgericht Passau wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro verurteilt. Stadler bestreitet die Vorwürfe und kündigte Rechtsmittel an. Seine Immunität war bereits aufgehoben worden. Zuvor fiel er bereits durch Verleumdung und Beleidigung auf.
InhaltVerleumdung, Beleidigung, nun noch Volksverhetzung: Ralf Stadler von der AfD hat sich bereits mehrfach Ärger mit der Justiz eingehandelt. Er selbst kündigt an, sich gegen die Gerichtsentscheidung wehren zu wollen. Das Amtsgericht Passau hat den AfD-Landtagsabgeordneten Ralf Stadler aus Bayern unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Nachrichtenagentur dpa sagte Stadler, er wolle das Urteil nicht hinnehmen und kündigte Rechtsmittel an. Im Juni 2025 war Stadlers politische Immunität bereits aufgehoben worden, auch Abgeordnete der AfD stimmten damals dafür. Stadler ist seit 2018 im Bayerischen Landtag, mehrmals handelte er sich bereits Ärger mit der Justiz ein. In der Folge eines gefälschten Fotos mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner wurde er wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt, auch seine Waffenbesitzkarte wurde entzogen. "BR24" berichtet, er sei 2024 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er auf einer Kundgebung die Jusos als SA-Truppe bezeichnet hatte. Zu der aktuellen Verhandlung kam es, weil der AfD-Politiker Stadler Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichtes eingelegt hatte. Darin wird ihm dem Gericht zufolge unter anderem Gewaltdarstellung mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Volksverhetzung und unberechtigter Verbreitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten vorgeworfen. Laut "BR24" ging es vor dem Amtsgericht Passau um drei Fälle aus den vergangenen Jahren, darunter ein Fall, in dem der 61-jährige Stadler sich in einem Video "in Wort und Bildtexten über Asylbewerber beschwerte, die in Moosburg (Lkr. Freising) durch das Blockieren einer Waggontür die Weiterfahrt eines Zuges um einige Minuten verzögerten." Das Gericht sah die Vorwürfe nach der Hauptverhandlung als nachgewiesen an und verurteilte Stadler zu 160 Tagessätzen à 165 Euro. Stadler sagte, er habe die Vorwürfe widerlegt.