Datum08.07.2026 14:48
Quellewww.spiegel.de
TLDRDas Landgericht Köln hat die "Berliner Zeitung" gerügt, weil sie fälschlicherweise berichtete, Jan Böhmermann habe Ulf Poschardt als "saure Froschfresse" bezeichnet. Tatsächlich nutzte Böhmermanns Kollege Olli Schulz diese Formulierung im gemeinsamen Podcast, um Poschardts Mimik zu beschreiben. Die Zeitung musste eine Richtigstellung veröffentlichen und Böhmermann eine Geldentschädigung zahlen.
InhaltHat Jan Böhmermann den Journalisten Ulf Poschardt eine "saure Froschfresse" genannt? Das berichtete auf jeden Fall die "Berliner Zeitung". Das Landgericht Köln kam zu dem Schluss, dass der Vorgang falsch dargestellt wurde. Deutsche Gerichte müssen sich mit allerhand Themen auseinandersetzen: Mord und Totschlag, Steuerhinterziehung, aber auch: Wer wen eine "saure Froschfresse" genannt oder nicht genannt hat. Mit dieser Frage hat sich nun das Landgericht Köln beschäftigt. Die "Berliner Zeitung" hatte berichtet, der Satiriker Jan Böhmermann, 45, habe den Journalisten Ulf Poschardt, 59, in seinem Podcast als "Saure Froschfresse" bezeichnet. Dagegen ging Böhmermann vor – und bekam in einem Versäumnisurteil nun recht. Aus Sicht des Gerichts hatte das Medium den Vorgang im Podcast falsch dargestellt. Tatsächlich war der Hergang ein anderer. In dem gemeinsamen Podcast "Fest und Flauschig" verwendete Böhmermanns Kollege Olli Schulz, 52, den Ausdruck, um Poschardts Mimik im Streit-Format "High Noon" mit Melanie Amann zu beschreiben. Konkret sagte Schulz, als er Poschardts Verhalten in dem Rededuell mit der ehemaligen SPIEGEL-Redakteurin Amann beschrieb: "Wie kann man sich das mit einer so sauren Froschfresse einfach so gefallen lassen?" Die "Berliner Zeitung" musste den Text "Grenzen der Satire? Böhmermann und Schulz im Streit um Ton und Verantwortung" um eine Richtigstellung ergänzen: "Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, Jan Böhmermann habe Ulf Poschardt als ›Saure Froschfresse‹ bezeichnet. Diese Aussage war unzutreffend und wurde korrigiert." In den Text ist jetzt das korrekte Zitat von Schulz eingebunden. Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Zusätzlich zur Änderung und Anmerkung im entsprechenden Artikel wurde die "Berliner Zeitung" verpflichtet, Böhmermann einen Betrag in Höhe von rund 600 Euro zu zahlen. Die Beklagte, also die "Berliner Zeitung", hatte seit dem Urteil im Juni demnach zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen – und tat es offenbar nicht. Zumindest änderte das Medium seinen Artikel. Ein gutes Jahr lang war Ulf Poschardt Herausgeber der "Premium"-Gruppe von Axel Springer, zu der "Welt" und "Business Insider" gehören. Im SPIEGEL-Interview hat er erzählt, warum er dahin will, wo die 16-Jährigen sind. Lesen Sie hier das Gespräch .