Datum08.07.2026 11:44
Quellewww.spiegel.de
TLDRDas EU-Gericht in Luxemburg hat Apples Klage gegen die Einstufung als "Torwächter" im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) abgewiesen. Die EU sieht Apple aufgrund seiner Marktmacht bei iOS und dem App Store als Gatekeeper, dem strengere Regeln auferlegt werden. Apple befürchtet eine Untergrabung von Datenschutz und Sicherheit. Trotz mehrfacher Klagen gab das Gericht der EU-Kommission recht. Apple kann noch den Europäischen Gerichtshof anrufen und strebt ein separates Verfahren zur Öffnung seines Betriebssystems an.
InhaltDie EU sieht den US-Konzern als sogenannten Torwächter und will ihm besonders strenge Regeln machen. Apple versucht, das zu verhindern. Bislang ohne Erfolg. Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS ab. Die Einstufung bezieht sich auf Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht. Auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) kann die EU Technologiekonzernen ab einer bestimmten Größe besondere Regeln vorschreiben. Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es "wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist". Die Anbieter dürfen etwa eigene Dienste gegenüber der Konkurrenz nicht bevorzugen. Die EU-Kommission hatte Apple 2023 nach dem Gesetz für digitale Märkte als Torwächter für den App Store, iOS und den Browser Safari benannt. Neben Apple stehen die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Meta, Microsoft, TikTok-Eigner ByteDance und Booking.com auf der Liste. Apple sieht darin einen unzulässigen Eingriff in sein Geschäft. "Wir sind fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Damit drohen sie, Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu untergraben, die wir über Jahrzehnte aufgebaut haben", erklärt das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme. Nutzerinnen und Nutzer würden dadurch neuen Risiken ausgesetzt. Mit drei Klagen hatte Apple versucht, die Entscheidung der EU-Kommission zu kippen. Apple argumentierte unter anderem, die App Stores für iPhone und andere Plattformen müssten separat bewertet werden. Außerdem sei iMessage falsch klassifiziert worden – obwohl die EU-Kommission den Dienst derzeit gar nicht als Torwächter einstuft. Die Richter in Luxemburg wiesen jedoch alle Einwände zurück und gaben der EU-Kommission recht. Gegen das Urteil kann Apple noch den Europäischen Gerichtshof anrufen, die nächste Instanz. Der Konzern setzt zudem auf ein separates Verfahren. Darin soll geklärt werden, wie weit Apple sein Betriebssystem für Konkurrenten öffnen muss. Dies ist etwa bei der Integration alternativer App-Stores oder künstlicher Intelligenz (KI) relevant. Mit seinem neu aufgelegten Audio-Assistentin Siri versucht Apple derzeit, seine KI-Dienste neu aufzustellen. Mehr dazu lesen Sie hier.