Brände: Nach Großbrand: Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung

Datum08.07.2026 08:29

Quellewww.zeit.de

TLDRNach einem Großbrand in einer Lagerhalle in Neumünster ermittelt die Polizei gegen die Mieterin wegen fahrlässiger Brandstiftung. Es gibt Hinweise, dass dort gelagerte Akkus einer Firma brandgefährlich waren. Die genaue Brandursache ist wegen der Zerstörung noch unklar. Die Firma war bereits an anderen Standorten von Bränden betroffen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Brände“. Lesen Sie jetzt „Nach Großbrand: Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung“. Nach dem Großbrand in einer Lagerhalle in Neumünster wird gegen die Mieterin wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Laut Polizei liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass in der Halle Gegenstände gelagert wurden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit brandgefährdend waren. Nach aktuellem Kenntnisstand wurden in der Lagerhalle vor allem Akkus einer Firma gelagert. Aufgrund der erheblichen Zerstörung durch den Brand am vergangenen Dienstag wurde die Brandursache jedoch bislang nicht sicher festgestellt. Auch in anderen Lagerstätten der Firma kam es bereits zu mehreren Bränden. © dpa-infocom, dpa:260708-930-351098/1