Datum07.07.2026 20:22
Quellewww.spiegel.de
TLDRMarine Le Pen plant trotz ihrer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder die Präsidentschaftswahl 2027 in Frankreich. Sie will gegen das Berufungsurteil, das eine Haftstrafe mit Fußfessel und ein 15-monatiges Verbot bei Wahlen vorsieht, Revision einlegen. Da die bereits verbüßte Strafe dem neuen Urteil entspricht, könnte sie theoretisch ohne Einschränkung antreten.
InhaltDie französische Rechtspopulistin Marine Le Pen möchte weiterhin bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Gegen die Entscheidung eines Gerichts möchte sie in Berufung gehen, um ohne Fußfesseln den Wahlkampf zu führen. Trotz ihrer Verurteilung kandidiert Frankreichs führende Rechtsnationale Marine Le Pen für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr. Sie wolle gegen ihre Verurteilung Revision einlegen und als Kandidatin antreten, sagte die 57-Jährige im Sender TF1. Am frühen Nachmittag hatte ein französisches Berufungsgericht Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder in einer Affäre um Scheinbeschäftigungen schuldig gesprochen. Es verurteilte Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe – davon zwei Jahre auf Bewährung und eins, das sie zu Hause mit Fußfessel absitzen muss. Außerdem entzog es ihr das Recht, bei Wahlen anzutreten für 15 Monate und verhängte 30 weitere Monate auf Bewährung. Weil ebendiese Strafe seit dem Urteil in erster Instanz angewendet wird, hat Le Pen die 15 Monate bereits verbüßt. In erster Instanz wollte das Gericht Le Pen das passive Wahlrecht aber für fünf Jahre entziehen. (Lesen Sie hier mehr zum Urteil.) In Kürze mehr auf SPIEGEL.de