Denkmalschutz: Bad Langensalza muss denkmalgeschützte Mauer wieder aufbauen

Datum07.07.2026 15:55

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Stadt Bad Langensalza muss eine 97 Meter lange, denkmalgeschützte Garnisonsmauer wieder aufbauen, nachdem sie diese ohne Genehmigung für eine Parkplatzzufahrt abreißen ließ. Ein Gerichtsurteil hob den Abriss als rechtswidrig auf. Die finanzielle Situation der Stadt ist laut Gericht kein Hinderungsgrund für den Wiederaufbau der historischen Mauer.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Denkmalschutz“. Lesen Sie jetzt „Bad Langensalza muss denkmalgeschützte Mauer wieder aufbauen“. Die Genehmigung fehlte: Die Stadt Bad Langensalza muss nach einem Gerichtsurteil eine abgerissene historische Garnisonsmauer wieder aufbauen. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Weimar endete ein mehrjähriger Rechtsstreit um das historische Gemäuer. Nach Gerichtsangaben ließ Bad Langensalza einen 97 m langen Teilabschnitt einer unter Denkmalschutz stehenden Garnisonsmauer der ehemaligen Reiterkaserne ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung abreißen. Der Grund: eine Parkplatzzufahrt. Die Denkmalschutzbehörde verlangte den Wiederaufbau. Der Rechtsstreit ging über zwei Instanzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) erklärte den Abriss für rechtswidrig. Der Denkmalschutz für das Gemäuer sei nicht erfolgreich infrage gestellt worden. Nach Ansicht des OVG steht dem Wiederaufbau auch die klamme Finanzsituation der Stadt nicht entgegen, die einem Haushaltssicherungskonzept unterliege. © dpa-infocom, dpa:260707-930-348038/1