Datum07.07.2026 14:09
Quellewww.spiegel.de
TLDREin französisches Berufungsgericht bestätigte Marine Le Pens Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern. Sie erhielt eine dreijährige Haftstrafe, wovon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Das verbleibende Jahr muss sie eine Fußfessel tragen. Dies erschwert ihre mögliche Präsidentschaftskandidatur 2027 erheblich, obwohl die Sperre für öffentliche Ämter reduziert wurde. Die Wahl findet 2027 statt, da Präsident Macron nicht erneut antreten kann und das politische Zentrum zerbröselt.
InhaltEin Berufungsgericht in Frankreich hat Rechtspopulistin Marine Le Pen hat zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt, das verbleibende muss sie eine Fußfessel tragen. Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung der Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter allerdings verkürzt. Damit bleibt ihr der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen. Allerdings verurteilte das Gericht Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verbleibende Jahr muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Dies dürfte eine Präsidentschaftskampagne sowohl politisch als auch logistisch erschweren. Das Urteil lässt somit neue Zweifel aufkommen, ob Le Pen im kommenden Jahr für das höchste Staatsamt in Frankreich kandidieren wird. Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in zwei Runden ein neues Staatsoberhaupt. Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Laut Umfragen haben die Rechtsnationalen gute Chancen, in die entscheidende Stichwahl einzuziehen. Am Ende der Ära Macron zerbröselt das politische Zentrum in Frankreich. Radikale von rechts und links rangeln um den Einzug in den Élysée-Palast. Lesen Sie hier mehr über Frankreich im Jahr vor der Wahl.