Datum07.07.2026 14:06
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Pariser Berufungsgericht verurteilte Marine Le Pen zu einem Jahr Haft mit Fußfessel und einem 15-monatigen Verbot des passiven Wahlrechts. Die Strafe steht im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen möglicher Scheinbeschäftigung. Dieses Urteil erschwert Le Pens Kandidatur bei der nächsten französischen Präsidentschaftswahl erheblich.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozesse“. Lesen Sie jetzt „Gericht verurteilt Le Pen zu einem Jahr Haft mit Fußfessel“. Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt. Außerdem urteilte es, dass Le Pen für 15 Monate das passive Wahlrecht verliert, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Mit diesem Urteil in einem Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung wäre es für Le Pen nur schwer möglich, bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich im kommenden Frühjahr zu kandidieren. © dpa-infocom, dpa:260707-99-989182/1