Härtefälle: 30 Geflüchtete dürfen vorerst in Sachsen-Anhalt bleiben

Datum07.07.2026 13:32

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Härtefallkommission Sachsen-Anhalt hat 30 Geflüchteten aus humanitären Gründen vorerst eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die Betroffenen stammen aus verschiedenen Ländern und die Kommission prüft seit 2005 Einzelfälle, um Ermessensentscheidungen zu ermöglichen. Die schlussendliche Entscheidung trifft die Innenministerin, die im vergangenen Jahr nahezu allen Empfehlungen zustimmte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Härtefälle“. Lesen Sie jetzt „30 Geflüchtete dürfen vorerst in Sachsen-Anhalt bleiben“. Die Härtefallkommission hat im vergangenen Jahr drei Familien und 17 weiteren Personen aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Sachsen-Anhalt verholfen. Es handelte sich um insgesamt 30 Menschen aus Russland, Armenien, Georgien, Irak, Burkina Faso, Iran, Libanon, Mali, Marokko, Namibia, Serbien und Syrien, wie die Kommission in Magdeburg bekanntgab. Die Härtefallkommission besteht seit dem Jahr 2005 und prüft Fälle von in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländern, die rein rechtlich das Land verlassen müssten. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder untersuchen, ob es dringende humanitäre oder persönliche Gründe für eine weitere Anwesenheit gibt. Das Gremium gibt eine Empfehlung ab, die Entscheidung liegt bei der Innenministerin. Die Entscheidungen der Härtefallkommission seien auch im vergangenen Jahr durchweg so fundiert begründet gewesen, dass ihr die Zustimmung leichtgefallen sei, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). Ein Antrag kann jeweils mehrere Personen umfassen, etwa einer Familie. Insgesamt hat die Härtefallkommission im vergangenen Jahr 20 Härtefallersuchen beschlossen. Damit wurde 17 Menschen, darunter ein minderjähriges Kind, sowie drei Familien mit insgesamt zehn minderjährigen Kindern eine zunächst für ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Dabei können Auflagen erteilt werden, etwa der Nachweis von Bemühungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel. Im vergangenen Jahr wurden 27 Härtefallanträge gestellt, 16 lagen noch aus Vorjahren zur Entscheidung vor. 29 Anträge wurden den Angaben zufolge abschließend beraten. Andere Fälle seien in das laufende Jahr übernommen worden, hieß es. In den vergangenen 20 Jahren hat die Kommission 404 Anträge angenommen und bearbeitet. In knapp der Hälfte der Fälle habe es eine positive Entscheidung gegeben, sagte die Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke. © dpa-infocom, dpa:260707-930-346824/1