Datum07.07.2026 09:08
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Kreis Mittelsachsen hat wegen anhaltend niedriger Pegelstände eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern per Pumpe verbietet. Trotz jüngster Niederschläge hat sich die Situation nicht entspannt. Angesichts trockener Wetterprognosen gilt das Verbot vorerst bis Ende September. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen ist weiterhin erlaubt, soll aber zurückhaltend erfolgen. Zuvor hatten bereits andere sächsische Landkreise und Städte ähnliche Maßnahmen ergriffen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Allgemeinverfügung“. Lesen Sie jetzt „Kreis Mittelsachsen verbietet Wasserentnahme aus Gewässern“. Der Landkreis Mittelsachsen verbietet das Abpumpen von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gelte ab sofort, teilte das Landratsamt in Freiberg mit. Demnach hat sich die Situation in den Gewässern in dem Landkreis auch nach den Niederschlägen der vergangenen Tage nicht entspannt. Die Pegel der Flüsse und Bäche liegen auf einem niedrigen Niveau. Angesichts von Prognosen, nach denen trockenes und warmes Wetter erwartet wird, bleibt die Wasserentnahme mit Hilfe von Pumpen deshalb bis auf weiteres untersagt. Mit Handgefäßen dürfe weiterhin Wasser geschöpft werden, heißt es weiter. Das solle aber "nur sehr zurückhaltend erfolgen". Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis Ende September. Zuvor hatten bereits der Landkreis Nordsachsen, die Stadt Chemnitz und die Stadt Dresden entsprechende Verbote ausgesprochen. © dpa-infocom, dpa:260707-930-345248/1