Datum07.07.2026 00:11
Quellewww.zeit.de
TLDRFamilienministerin Prien plant, die Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf 12 Monate zu kürzen. Paare erhalten maximal 12 Monate, wenn jeder Elternteil mindestens drei Monate nimmt. Alleinerziehende bis zu 12 Monate. Mindest- und Höchstbetrag steigen. Dies dient der Einsparung im Bundeshaushalt und fördert die Partnerschaftlichkeit. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in Abstimmung.
InhaltLaut einem Gesetzentwurf der Familienministerin sollen Paare künftig maximal zwölf Monate Elterngeld erhalten. Mindestens drei Monate sollen dabei auf Väter entfallen. Die Bezugsdauer des Elterngelds soll laut einem Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien von bisher 14 auf künftig nur noch zwölf Monate verkürzt werden. Damit ein Paar das Elterngeld über die vollen zwölf Monate erhält, sollen Mütter und Väter jeweils mindestens drei Monate berufliche Auszeit nehmen müssen. Zugleich soll der Mindestbetrag nach dem Vorschlag der Ministerin von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums bestätigte der Nachrichtenagentur dpa entsprechende Informationen des Portals Politico. Der Gesetzentwurf sei aber noch in der Ressortabstimmung, sagte sie. Politico zitierte aus der Vorlage mit Blick auf die Aufteilung der Betreuungsmonate: "Drei Monate sind zukünftig für jeden Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden." Alleinerziehende könnten demnach bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten. Der Gesetzentwurf beinhalte auch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes, hieß es weiter. "Mit der Neuregelung werden arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt", heiße es im Gesetzentwurf. Bisher greifen mehrere Regeln im Mutterschutzgesetz, solange Mütter ihr Kind stillen – etwa ein Verbot, nachts oder an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Elterngeld können Mütter und Väter beantragen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Bisher wird es bis zu 14 Monate gezahlt, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate Betreuungszeit übernimmt. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Im laufenden Jahr plant der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung ein. Wegen Sparzwängen soll Prien im nächsten Jahr 500 Millionen Euro in ihrem Etat einsparen. Schon vor einigen Wochen hatte sie gesagt, sie wolle die Einkommensgrenze für das Elterngeld nicht antasten und denke darüber nach, die Mindest- und Höchstbeträge für die Zahlung zu erhöhen. Sie deutete damals bereits an, dass die Leistung kürzer gezahlt werden könnte und Väter stärker herangezogen werden könnten. Im Koalitionsvertrag 2025 hatten Union und SPD bereits festgelegt: "Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen. Das erreichen wir beispielsweise durch erhöhte Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes." Zudem hieß es: "Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben."