Datum06.07.2026 20:15
Quellewww.zeit.de
TLDRZwei syrische Ex-Offiziere wurden in Wien wegen Misshandlung von Regierungsgegnern zu je acht Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer brutale Übergriffe wie Fußtritte, Elektroschocks und Wasserfolter teils anordneten, teils durchführten. Verurteilt wurden sie unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung, der Ex-General zusätzlich wegen Folter. Die Taten ereigneten sich zwischen 2011 und 2013 in Rakka. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltFußtritte ins Gesicht, Elektroschocks im Genitalbereich: Zwei Offiziere des Assad-Regimes sollen so Kritiker gequält haben. Nun sollen beide für je acht Jahre in Haft. Das Landgericht Wien hat zwei ehemalige Sicherheitsoffiziere aus Syrien wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern zu je acht Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass ein Ex-Geheimdienstgeneral und ein Ex-Polizeioffizier die brutalen Übergriffe teils anordneten, teils nicht verhinderten und in einigen Fällen selbst durchführten. Beide wurden wegen schwerer Körperverletzung sowie schwerer und sexueller Nötigung schuldig gesprochen, der Ex-General erhielt noch eine Verurteilung wegen Folter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Zentrum der Anklage standen Misshandlungen von 21 Kritikern der Regierung vom früheren Machthaber Baschar al-Assad. Die Taten fanden demnach von 2011 bis 2013 in der Stadt al-Rakka statt, wo die beiden Angeklagten tätig waren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten etwa für Fußtritte ins Gesicht, Elektroschocks im Genitalbereich, und Folter mit Wasser verantwortlich waren. Die Opfer, von denen mehrere vor Gericht aussagten, leiden bis heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen Gesundheitsproblemen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.