Datum06.07.2026 20:16
Quellewww.spiegel.de
TLDRDas Familienministerium plant eine Elterngeldreform, um Ausgaben zu senken und Väter stärker einzubinden. Die geplante Höchstdauer sinkt von 14 auf zwölf Monate. Statt vier "Vätermonate" sollen künftig drei vorgesehen sein, dazu kommen sechs flexibel teilbare Monate. Alleinerziehende bleiben von der Verkürzung ausgenommen. Die Mindest- und Höchstbeträge des Elterngeldes steigen leicht, die 65%-Deckelung bleibt bestehen.
InhaltDas Familienministerium will beim Elterngeld sparen und Väter mehr in die Pflicht nehmen – nur offenbar weniger als ursprünglich geplant. Ein Bericht zitiert aus einem neuen Gesetzentwurf. Familienministerin Karin Prien (CDU) will die maximale Bezugsdauer beim Elterngeld senken: von derzeit 14 auf zwölf Monate. Der SPIEGEL hatte darüber berichtet . Das Magazin Politico meldet nun, dass das Elterngeldmodell so modifiziert werden soll, dass die sogenannten "Vätermonate" von zwei auf drei Monate erhöht würden. Noch im Juni hieß es aus Koalitionskreisen, Priens Pläne sähen jeweils vier Monate für beide Partner vor sowie vier weitere Monate zur freien Aufteilung, um auf die volle Bezugsdauer zu kommen. Die geplante Änderung geht laut Politico aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem Medium vorliegt. "Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden", steht demnach in dem Entwurf. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, das Elterngeld weiterzuentwickeln, "indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen". Das werde unter anderem durch eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes erreicht. Derzeit kann die Dauer des Elterngelds nur ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von "Vätermonaten" gesprochen. Den Plänen zufolge sollen außerdem die monatlich gezahlten Beträge leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll aber bestehen bleiben. Die Reform kommt vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen der Regierung. Alleinerziehende sollen von der geplanten Elterngeldregel ausgenommen sein. Sie können demnach bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten. Worum geht es der Regierung bei ihren Plänen: Gleichberechtigung oder niedrigere Ausgaben? Lesen Sie hier den SPIEGEL-Leitartikel von Milena Hassenkamp.