Neuwagen: Erweiterter Notbremsassistent soll auch Fußgänger und Radfahrer schützen

Datum06.07.2026 18:05

Quellewww.spiegel.de

TLDRAb 7. Juli müssen alle neu zugelassenen Pkw in der EU mit erweiterten Notbremsassistenten ausgestattet sein, die auch Fußgänger und Radfahrer erkennen und automatisch abbremsen. Diese Maßnahme ist Teil strengerer EU-Vorschriften zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Neuregelungen umfassen zudem Systeme gegen Fahrerablenkung und verbesserte Aufprallschutzbereiche. Die Verantwortung bleibt stets beim Fahrer.

InhaltAb Dienstag müssen alle neu zugelassenen Pkw mit erweiterten Assistenzsystemen ausgerüstet sein. Sie sollen die Sicherheit von Menschen auf den Straßen deutlich verbessern. Am Dienstag gilt eine neue EU-Vorschrift, die Autos deutlich sicherer machen soll. Wie das Verkehrsministerium mitteilt, dürfen ab dem 7. Juli nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erstmals zugelassen werden, die ein erweitertes Notbremssystem an Bord haben. Diese Systeme müssen künftig auch Fußgänger und Radfahrer selbstständig erkennen und das Fahrzeug automatisch abbremsen, falls ein Zusammenstoß droht. Wesentliches Ziel sei es, "die Anzahl der Getöteten und Verletzten weiter zu senken", so das Ministerium. Die Vorschrift ist die letzte von mehreren Stufen der EU-Verordnung 2019/2144, die seit 2022 die Hersteller von Pkw verpflichten, mehrere teilautomatisierte Assistenzsysteme einzusetzen. Laut einer aktuellen Untersuchung der deutschen Versicherungswirtschaft haben schon die bisher eingeführten Fahrerassistenten messbar geholfen , Unfälle zu vermeiden. Am stärksten gewirkt hätten die Notbremsassistenten – von denen bislang aber nur verlangt wurde, Hindernisse wie andere Fahrzeuge zuverlässig zu erkennen. Hinzu kamen vor zwei Jahren die ungeschützten Verkehrsteilnehmer, aber nur für neue Typgenehmigungen, also erstmals eingeführte Automodelle. Nun erfasst die Pflicht auch alle neu zugelassenen Autos aus älteren Serien. Außerdem wird ab Dienstag ein neues Warnsystem gegen Ablenkung der Fahrerinnen und Fahrer verlangt. Statt wie bisher nur bei Anzeichen von Müdigkeit sollen die Systeme künftig auch bei anderen Gründen für nachlassende Konzentration Alarm schlagen – etwa häufigen Blicken aufs Mobiltelefon. Notfall-Spurhalteassistenten sind künftig in allen Pkw vorgeschrieben. Bislang waren Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung davon ausgenommen. Bei der Konstruktion der Karosserien müssen die Hersteller einen "erweiterten Kopfaufprallschutzbereich" vorsehen, um mögliche Verletzungen zu mindern, wenn das Fahrzeug trotz der Sicherheitssysteme doch einmal auf einen Menschen prallt. Für alle Assistenzsysteme sieht die Verordnung vor, dass die Verantwortung stets bei den Fahrerinnen und Fahrern bleibt. Sie müssen die Assistenten übersteuern können, etwa mit einem stärkeren Tritt aufs Pedal. Außerdem sollen die Warntöne leicht abzustellen und die Systeme insgesamt auszuschalten sein. Bei jedem Start des Fahrzeugs müssen sie jedoch standardmäßig aktiv sein.