Datum06.07.2026 17:21
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) von Bund und Ländern kritisiert geplante Reformen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) als „Kahlschlag“. Sie befürchten eine massive Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Informationen, da die Bundesregierung den Kreis der Fragenden einschränken und Bereiche pauschal vom Informationszugang ausnehmen möchte. Die IFK sieht darin einen Angriff auf die Informationsfreiheit, da die angeführten Sicherheitsgründe für die geplanten Beschränkungen nicht nachvollziehbar seien.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bund-Länder-Gremium einig“. Lesen Sie jetzt „"Kahlschlag": Kritik an Reformplan für Informationsanfragen“. Die Beauftragten für Informationsfreiheit von Bund und Ländern haben vor einer massiven Einschränkung des Zugangs zu Informationen der Verwaltung gewarnt. Mit Blick auf Reformpläne der Bundesregierung sprach die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland von einem Kahlschlag, wie aus einer Mitteilung des rheinland-pfälzischen Beauftragten Dieter Kugelmann hervorgeht. Es sei weder zu erkennen, dass aktuelle Herausforderungen solche Einschränkungen auch nur ansatzweise rechtfertigten, noch werde staatliche Resilienz durch umfassende und pauschale Geheimhaltung gestärkt. "Es besteht daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen. Hier nutzt die Bundesregierung den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit." Die Bundesregierung will das Gesetz ändern, das den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden regelt. Unter anderem soll der Kreis der Frageberechtigten eingeschränkt werden. Seit 2006 bietet das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Behörden des Bundes. Die nun angekündigte Reform stößt auch bei Oppositionspolitikern und Organisationen, die dem Staat regelmäßig auf die Finger schauen, auf massive Kritik. Eine Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen wäre aus Sicht der IFK besonders gravierend. "Dies käme einem Generalangriff auf die Informationsfreiheit gleich." Die Bundesregierung müsse die im Koalitionsvertrag verankerte Änderung des IFG so umzusetzen, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns nicht behindert, sondern erhöht würden, hieß es in der Mitteilung weiter. © dpa-infocom, dpa:260706-930-343024/1