Mordprozess: Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin

Datum06.07.2026 14:41

Quellewww.zeit.de

TLDREin 57-Jähriger wurde wegen heimtückischen Mordes an seiner Ex-Frau in Heppenheim zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sie mit Messerstichen tödlich verletzte. Das Motiv war laut Gericht die Angst vor dem endgültigen Verlust der Kontrolle über seine Ex-Frau, nachdem diese einen neuen Partner gefunden hatte und Hilfe für ein Frauenhaus suchte. Der Angeklagte bestritt den Tatablauf, konnte sich aber nicht erinnern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mordprozess“. Lesen Sie jetzt „Lebenslange Haft für Mord an Ex-Partnerin“. Wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht Darmstadt einen 57 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende August vergangenen Jahres seine frühere Ehefrau in Heppenheim mit Messerstichen tödlich verletzte. Der 57-Jährige wohnte noch mit der Ex-Frau und den gemeinsamen Kindern zusammen, die Tat ereignete sich im Treppenhaus vor einer Nachbarwohnung.  Mit dem Urteil folgte die Schwurgerichtskammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Mann habe zwölfmal mit einem Messer zugestochen - das zeige einen "unbedingten Vernichtungswillen", wie der Vorsitzende Richter Volker Wagner sagte. Der Mann, ein Deutscher, bestritt den Tatablauf während des Prozesses nicht, sagte aber, er habe keine Erinnerung daran.  Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, ohne ein konkretes Strafmaß zu fordern. Eine Tat im Affekt schloss die Kammer im Einklang mit dem psychiatrischen Gutachten aus. Dass der Angeklagte zugestochen hatte, war bereits vor dem Urteil unter den Prozessbeteiligten unstrittig gewesen. So gab es Aussagen von Nachbarn, die den Angeklagten stoppten und festsetzten. Zudem riefen die acht und elf Jahre alten Kinder des Paares nach Zeugenaussagen: "Hilfe, Hilfe, Papa bringt Mama um!"  Laut Gericht waren unmittelbar nach der Tat bei dem Mann Kabelbinder gefunden worden. Einen Tag zuvor habe der Verurteilte erfahren, dass seine Ex-Frau einen Mann kennengelernt habe, sagte der Richter. Und für den nächsten Tag habe sie sich freigenommen, um endlich einen Platz in einem Frauenhaus zu bekommen.  In dieser Situation sei dem 57-Jährigen klar geworden, dass er den letzten Einfluss verloren habe, erklärte der Richter. Die Kabelbinder könne man fast schon symbolisch als Versuch sehen, die Frau wieder an sich zu binden. "Der Angeklagte wollte sie behalten, sie wollte das nicht. Und deswegen musste sie sterben. Das ist der banale Grund", erklärte der Richter.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:260706-930-341958/1