Datum06.07.2026 14:24
Quellewww.zeit.de
TLDRDie U16-Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet am 11. September statt, neun Tage vor der eigentlichen Wahl. Alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren können symbolisch ihre Stimme abgeben. Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen können sich als Wahllokale registrieren lassen und thematisieren Parteiinhalte. Ziel ist, junge Menschen frühzeitig an politische Partizipation heranzuführen. Die Ergebnisse werden gesammelt veröffentlicht. Das Wahlalter für die Wahl des Abgeordnetenhauses wurde in Berlin auf 16 gesenkt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Politische Bildung“. Lesen Sie jetzt „U16-Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 11. September“. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September sind Berlinerinnen und Berliner ab 16 Jahren wahlberechtigt. Neun Tage zuvor, am 11. September, können auch jüngere zumindest symbolisch ihre Kreuzchen machen. An den U16-Wahlen dürfen sich alle Kinder und Jugendlichen beteiligen, die jünger als 16 sind. "Wer sich früh mit politischen Fragen beschäftigen und Verantwortung für unsere Demokratie übernehmen möchte, ist bei den U16-Wahlen genau richtig", sagt Landeswahlleiter Stephan Bröchler. "Erfahrungen mit demokratischen Wahlen zu sammeln, beginnt nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters." Bröchlers Appell: "Macht mit!" Wie funktioniert's? Nach Angaben der Berliner Landeskoordinierungsstelle können sich Schulen oder zum Beispiel auch Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen unter www.u18.org als Wahllokal registrieren lassen. Vor dem eigentlichen U16-Wahltermin gestalten sie dann eigene Wahlurnen, drucken die (als PDF bereitgestellten) Stimmzettel aus und setzen sich auf vielfältige Weise mit Inhalten der Parteien auseinander. Möglich sind auch Diskussionsrunden mit Politikern. Bis zum 11. September werden dann die Stimmen abgegeben. Das kann entweder an einem oder mehreren Tagen im Wahllokal geschehen oder per Briefwahl. Am U16-Wahltag sind die Wahllokale bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Ergebnisse werden in eine Software eingegeben und dann gesammelt veröffentlicht. U16- oder U18-Wahlen gibt es seit mittlerweile 30 Jahren in ganz Deutschland. In Berlin war das Wahlalter auf Landesebene Ende 2023 per Verfassungsänderung von 18 auf 16 gesenkt worden. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September dürfen 16- und 17-Jährige somit erstmals mit abstimmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gilt schon länger das Wahlalter 16. © dpa-infocom, dpa:260706-930-341880/1