Datum25.11.2025 10:44
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche Ehen in der EU anerkannt werden müssen. Dies betrifft eine Klage zweier polnischer Männer, die in Deutschland geheiratet hatten und deren Ehe von den polnischen Behörden nicht anerkannt wurde. Der EuGH stellte fest, dass die Verweigerung der Anerkennung gegen das europäische Freizügigkeitsrecht und das Recht auf Familieneinheit verstößt. Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Polen eingeführt werden muss.
InhaltZwei Männer aus Polen hatten geklagt, der EuGH hat entschieden: Auch gleichgeschlechtliche Ehen müssen in anderen EU-Staaten anerkannt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass eine in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Angehörigen auch in anderen Mitgliedsstaaten der Union anerkannt werden muss. Eine Verweigerung verstoße gegen das europäische Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, schrieb der EuGH in seinem Urteil (PDF). Diese Anerkennungspflicht sei jedoch nicht gleichbedeutend mit der Einführung der Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts in einem Staat. Auslöser dieser Entscheidung war die Klage zweier polnischer Männer, von denen einer auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die beiden hatten 2018 an ihrem Aufenthaltsort Berlin geheiratet. Für einen Umzug nach Polen beantragten sie die Umschreibung der Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Die polnischen Behörden verwehrten jedoch die Eintragung, da das polnische Recht die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht zulässt. Die Männer zogen vor Gericht, das polnische oberste Verwaltungsgericht rief wiederum den EuGH an. Bereits im April war ein Gutachten des zuständigen Generalanwalts des EuGH, Richard de la Tour, zu dem Schluss gekommen, dass Polen diese Ehe anerkennen muss. Das Gutachten war nicht bindend. Im EuGH-Urteil heißt es, dass Regelungen über die Ehe zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fielen, diese dabei aber das EU-Recht beachten müssten. Unionsbürger müssten im Rahmen ihrer europäischen Freizügigkeit die Gewissheit haben, ihr Familienleben in anderen Mitgliedsstaaten unter den gleichen Bedingungen fortsetzen zu können. Für die Form der Anerkennung einer Ehe gebe es jedoch einen Spielraum, solange sie nicht diskriminierend sei. Im konkreten Fall der beiden Männer entscheidet nun das polnische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. In Polen ist die Umschreibung einer Ehe das einzige Mittel, diese anzuerkennen – Polen müsste dies den Männern also gestatten, schreibt der EuGH. Der EuGH hatte bereits früher gleichgeschlechtliche Ehen gestärkt. So urteilte das Gericht 2018, dass auch Ehepartnerinnen und Ehepartner in gleichgeschlechtlichen Ehen über die Partnerschaft ein Aufenthaltsrecht erlangen.