Altenpflege: Mindestlohn in der Altenpflege soll leicht steigen

Datum25.11.2025 13:15

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Pflegekommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns in der Altenpflege um fünf Prozent beschlossen, die bis Mitte 2027 in zwei Schritten umgesetzt wird. Pflegehilfskräfte erhalten ab Juli 2024 16,52 Euro pro Stunde, während qualifizierte Kräfte auf 17,80 Euro steigen. Pflegefachkräfte werden von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und später auf 21,58 Euro angehoben. Gewerkschaft ver.di äußerte Enttäuschung über die Lohnerhöhung, während Arbeitgeber die Entscheidung begrüßten. Tarifverträge garantieren keine spezifischen Löhne.

InhaltDie Pflegekommission hat sich auf eine Lohnerhöhung von fünf Prozent geeinigt. Gewerkschaftsvertreter zeigten sich enttäuscht. Der Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege soll bis Mitte 2027 um rund fünf Prozent steigen. Die Lohnerhöhung soll auf Empfehlung der Pflegekommission in zwei Schritten erfolgen, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Gewerkschaft ver.di zeigte sich von dem Ergebnis enttäuscht, Arbeitgeber begrüßten die Entscheidung. Der Einigung zufolge sollen die Löhne für Pflegehilfskräfte zum 1. Juli kommenden Jahres von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde angehoben werden. Zum 1. Juli 2027 steht planmäßig eine weitere Anhebung auf 16,95 Euro an.  Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung soll der Mindestlohn von derzeit 17,35 Euro zunächst auf 17,80 Euro und dann auf 18,26 Euro steigen. Für Pflegefachkräfte ist eine Anhebung von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und in der zweiten Stufe auf 21,58 Euro pro Stunde vorgesehen.  Seit dem Jahr 2022 dürfen Einrichtungen nur dann Versorgungsverträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen. Allerdings garantiert das nach ver.di-Angaben keine konkrete Lohnhöhe, da die Tarifbestimmungen nur im Schnitt und nicht in Bezug auf einzelne Arbeitsverhältnisse eingehalten werden müssen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.