Justiz: So oft schlichten Schiedsleute Verfahren

Datum05.07.2026 06:00

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Jahr 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 241 Schlichtungsanträge gestellt, wovon 106 mit einem Vergleich endeten. Die Zahlen sind leicht rückläufig gegenüber 2024. Schiedsleute sind Ehrenamtliche, die bei Nachbarschaftskonflikten und Ehrverletzungen vermitteln, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Die Einigungsquote liegt seit 20 Jahren konstant über 50 Prozent.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „So oft schlichten Schiedsleute Verfahren“. Schiedsleute in Mecklenburg-Vorpommern haben auch im vergangenen Jahr in zahlreichen Konfliktfällen geschlichtet. 106 Verhandlungen endeten 2025 mit einem Vergleich, wie das Justizministerium in Schwerin mitteilte. Insgesamt gab es demnach im vergangenen Jahr 241 Anträge auf Schlichtungen, 170 Mal erschienen beide Parteien.  Die Zahlen liegen leicht unter den Werten des Jahrs 2024, als das Ministerium insgesamt 270 Anträge auf eine Schlichtung zählte. 208 Mal erschienen beide Parteien in dem Jahr und 119 Mal kam es davon zu einem Vergleich. In den vergangenen 20 Jahren habe es kaum ein Jahr im Nordosten gegeben, in dem die Einigungsquote bei weniger als 50 Prozent lag, teilte das Ministerium mit.  Schiedsleute sind ehrenamtliche Personen, die bei Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern - zum Beispiel bei Nachbarschaftskonflikten - vermitteln und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. "Der Kampf am berühmten Maschendrahtzaun kann ein friedliches und nachhaltiges Ende finden. Das beweisen die Schiedsleute Woche für Woche", sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt laut Mitteilung. Nach ihren Angaben gibt es 229 Schiedsleute im Nordosten. Die Linken-Politikerin dankte den Ehrenamtlichen für ihren Einsatz.  "Die Schiedsleute werden gerufen, wenn es sich um Ehrverletzung, Nachbarschaftsangelegenheiten und andere außergerichtliche Verfahren handelt", sagte die Ministerin.  Wer sich als Schiedsperson für die Streitschlichtung engagieren möchte, erkundigt sich nach Angaben des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bei der Verwaltung oder den politischen Gremien seiner Gemeinde oder seines Stadtbezirks, ob dieses Ehrenamt in absehbarer Zeit neu vergeben wird. In vielen Fällen werden demnach freiwerdende Ehrenämter in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren bekannt gemacht. Spezielle Vorkenntnisse sind demnach nicht erforderlich. Zeitlich sollten rund zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt eingeplant werden. Der Rat oder die Bezirksvertretung der Gemeinde wählt die Schiedsperson auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl sei möglich. In MV muss eine Schiedsperson demnach mindestens 25 Jahre alt sein. © dpa-infocom, dpa:260705-930-335449/1