Datum04.07.2026 16:30
Quellewww.zeit.de
TLDREin 42-Jähriger wurde in Geesthacht festgenommen, nachdem er seine Lebensgefährtin und deren Nachbarin mit einer schusswaffenähnlichen Gegenstand bedroht haben soll. Nach einer verbalen Auseinandersetzung suchte die Lebensgefährtin Schutz bei einer Nachbarin. Der Mann belästigte beide mit der Waffe vor der Wohnung, bevor er sich in seine Wohnung zurückzog. Die Polizei umstellte das Gebäude und nahm den Mann nach Verhandlungen fest. Ein Schreckschussrevolver wurde gefunden. Der Mann, der in einem psychischen Ausnahmezustand war, wird ärztlich begutachtet und soll in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Polizei nimmt 42-Jährigen nach Bedrohung in Geesthacht fest“. Ein 42 Jahre alter Mann soll seine Lebensgefährtin und eine Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus in Geesthacht (Herzogtum Lauenburg) mit einer Waffe bedroht haben. Der Mann soll seine Partnerin ersten Erkenntnissen zufolge am Mittag zunächst verbal angegangen sein, daher suchte diese Zuflucht bei einer Nachbarin, wie die Polizei mitteilte. Kurze Zeit später soll der 42-Jährige mit einem schusswaffenähnlichen Gegenstand vor der Wohnungstür der Nachbarin gestanden und die beiden Frauen bedroht haben, bevor er sich in seine Wohnung zurückzog. Angesichts der unklaren Lage umstellten daraufhin mehrere Streifenwagenbesatzungen das Mehrfamilienhaus. Die Einsatzkräfte nahmen den Angaben zufolge mehrfach Kontakt zum Tatverdächtigen auf und forderten ihn auf, aus der Wohnung zu kommen. Es gelang der Polizei im Laufe der Verhandlungen, in die Wohnung des Mannes zu gelangen und ihn zu überwältigen. Er wurde bei der Festnahme verletzt und in ein Krankenhaus gebracht. In der Wohnung wurde ein Schreckschussrevolver gefunden. Es ergaben sich Hinweise auf einen psychischen Ausnahmezustand des Mannes, wie die Polizei mitteilte. Er soll nun einer Begutachtung unterzogen werden. Ziel sei, ihn anschließend in einer psychiatrischen Einrichtung ärztlich zu betreuen. Einzelheiten zum genauen Tatablauf und zum Motiv sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. © dpa-infocom, dpa:260704-930-334117/1