Datum04.07.2026 14:38
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Landeswahlausschuss hat 26 Parteien für die Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September zugelassen. Die Vereinigung "Die Republikaner" wurde aufgrund formaler und materieller Mängel nicht zugelassen. Parteien mit Vertretung im Bundestag oder Landtag mussten keine Wahlbeteiligungsanzeige einreichen. Nun können die zugelassenen Parteien Wahlvorschläge bei den örtlichen Wahlleitungen einreichen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wahl am 13. September“. Lesen Sie jetzt „Diese Parteien sind bei der Kommunalwahl 2026 zugelassen“. Insgesamt 26 Parteien dürfen bei der Kommunalwahl in Niedersachsen in diesem Herbst mit Kandidaten antreten. Das hat der Landeswahlausschluss beschlossen, wie Landeswahlleiter Markus Steinmetz mitteilte. Demnach wurden mit einer Ausnahme alle Bewerber für die Kommunalwahl zugelassen. Nicht zugelassen wurde die Vereinigung Die Republikaner (REP) – Grund waren demnach "formale und materielle Mängel". Der Wahltermin ist am 13. September. CDU, SPD, AfD, Grüne und Linke mussten nach Angaben des Landeswahlleiters wegen ihrer Vertretung im Bundestag oder im Landtag keine sogenannte Wahlbeteiligungsanzeige einreichen. Darüber hinaus hat der Landeswahlausschuss diese Parteien bei der Kommunalwahl zugelassen: Mit der Feststellung durch den Landeswahlausschluss können nun diese 26 Parteien Wahlvorschläge bei den örtlichen Wahlleitungen einreichen. © dpa-infocom, dpa:260704-930-333717/1