Datum25.11.2025 11:55
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess um den Tod der Studentin Hanna wurde der Angeklagte, der wegen Mordes angeklagt war, freigesprochen. Das Gericht konnte keine Beweise für die Tötung nachweisen. Hanna wurde nach einer Partynacht am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien gefunden. Die Verteidigung argumentierte, dass es sich um einen Unfall handelt. Der Angeklagte erhielt für die bisherige Haft Entschädigung. Der Fall wurde aufgrund eines Verfahrensfehlers neu aufgerollt, das Verfahren fand im Amtsgericht Laufen statt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteil“. Lesen Sie jetzt „Angeklagter im Prozess um Tod von Hanna freigesprochen“. In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der Studentin Hanna aus dem bayerischen Aschau ist der wegen Mordes Angeklagte freigesprochen worden. Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem "unerwartet schnellen Prozessende". Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. Die Anklage begründete das damit, dass dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen können. Die Verteidigung argumentierte, dass im erneuten Verfahren die Unschuld des jungen Mannes bewiesen worden sei. Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco "Eiskeller" tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde. Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt. © dpa-infocom, dpa:251125-930-337756/2