Datum04.07.2026 12:12
Quellewww.zeit.de
TLDRIn einem Teil der Zwickauer Altstadt, insbesondere auf dem Marienplatz und Umgebung, ist ein Alkoholverbot in Kraft getreten. Dieses gilt montags bis samstags von 15 bis 23 Uhr, ausgenommen sind genehmigte Freisitze. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadt begründet die Maßnahme mit wiederholten Problemen, die trotz Kontrollen auftraten. Ordnungsamt und Polizei werden ihre Präsenz intensivieren.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Probleme“. Lesen Sie jetzt „Alkoholverbot in Zwickaus Innenstadt in Kraft getreten“. In einem Teil der Zwickauer Altstadt gilt jetzt ein Alkoholverbot. Auf dem Marienplatz und in der Umgebung darf von montags bis samstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden. Ausnahmen gelten nur auf genehmigten Freisitzen von Gastronomiebetrieben, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Bei Verstößen drohe ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Die Stadt begründete das Verbot mit Problemen auf dem Marienplatz, die sich trotz Kontrollen in den vergangenen Monaten immer wieder ergeben hätten. Das Ordnungsamt werde seine Einsätze dort in Zusammenarbeit mit der Polizei fortsetzen. © dpa-infocom, dpa:260704-930-332985/1