Schwarz-rote Steuerpläne: Reformen: Länder pochen auf Kompensation für Steuerausfälle

Datum04.07.2026 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDRRegierungschefs mehrerer Bundesländer fordern vom Bund Kompensation für erwartete Steuerausfälle durch die geplante Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Die Reform, die geringe und mittlere Einkommen entlasten soll, stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die Länder dar. Diese befürchten unzumutbare Einnahmeverluste, da sie künftig die mit Bundesgesetzen verbundenen finanziellen Auswirkungen nicht mehr allein tragen können. Der Bund hat Entschädigungen zugesagt, die jedoch abzüglich von Länder- und Kommunengewinnen berechnet werden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schwarz-rote Steuerpläne“. Lesen Sie jetzt „Reformen: Länder pochen auf Kompensation für Steuerausfälle“. Regierungschefs mehrerer Bundesländer pochen darauf, dass der Bund Einnahmeausfälle in ihren Haushalten infolge der Einkommensteuerreform ausgleicht. "Die Länder stehen finanziell unter erheblichem Druck. Deshalb müssen zusätzliche Steuerausfälle fair ausgeglichen werden", sagte Thüringens Regierungschef Mario Voigt (CDU) der "Welt am Sonntag". Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte, sein Land könne keine weiteren Einnahmeausfälle hinnehmen. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) erklärte der Zeitung, die Länder könnten es sich nicht mehr leisten, "finanzielle Auswirkungen von Gesetzen, die der Bund macht, abzufedern und zu tragen".  Die Koalition in Berlin hatte sich auf eine Reform der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027 geeinigt. Insbesondere geringe und mittlere Einkommen sollen entlastet werden, insgesamt geht es um einen Betrag von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Schwarz-Rot hat zugesagt, dass der Bund Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht, die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages beziehungsweise des Kindergeldes hinausgehen - abzüglich von steuerbedingten Einnahmeverbesserungen für Länder und Kommunen.  Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent. Bei einer Reform ist der Bund deshalb auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. © dpa-infocom, dpa:260704-930-331937/1