AfD-Bundesparteitag in Erfurt: Thüringer Gericht hebt Versammlungsverbot vor AfD-Parteitag auf

Datum04.07.2026 03:42

Quellewww.zeit.de

TLDREin Gericht in Weimar hat ein von den Behörden verhängtes Versammlungsverbot für Zufahrtswege zum AfD-Bundesparteitag in Erfurt aufgehoben. Begründet wurde dies damit, dass ein polizeilicher Notstand nicht nachgewiesen sei und auch friedliche Versammlungen betroffen wären. Dies geschieht trotz erwarteter Blockaden durch Gegendemonstranten. Die AfD will auf dem Parteitag ihre neuen Vorsitzenden wählen, während tausende Polizisten im Einsatz sind.

InhaltTrotz geplanter Blockaden muss Erfurt Versammlungen auf Zufahrtswegen zum AfD-Parteitag erlauben. Ein polizeilicher Notstand sei nicht erwiesen, entschied ein Gericht. Kurz vor Beginn des AfD-Bundesparteitags in Thüringen hat ein Gericht ein Versammlungsverbot aufgehoben, das am Wochenende auf bestimmten Anreisewegen zur Messe Erfurt gelten sollte. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamts wurde auf Antrag eines namentlich ungenannten Kommunalpolitikers aufgehoben, teilte das Verwaltungsgericht Weimar am Freitagabend mit. Der zweitägige Bundesparteitag der AfD auf dem Messegelände in Erfurt beginnt am Vormittag. Die Sicherheitsbehörden gehen von bis zu 50.000 Gegendemonstranten in Thüringens Landeshauptstadt aus, darunter das Bündnis "Widersetzen". Es will verhindern, dass der Bundesparteitag in der Messe Erfurt stattfindet, und hat angekündigt, Zufahrtswege zum Veranstaltungsort zu blockieren. Die AfD, die auf dem Parteitag neue Parteivorsitzende bestimmen lassen will, verweist auf die geltende Rechtslage: Parteien sind gesetzlich verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre ihren Bundesvorstand neu zu wählen. Die Polizei ist nach eigenen Angaben rund um den AfD-Parteitag mit mehreren Tausend Kräften aus dem gesamten Bundesgebiet im Einsatz. Sie begründet dies unter anderem mit dem Verdacht, Hunderte gewaltbereite Menschen würden an den Protesten teilnehmen. Angesichts des Parteitags hatte das Landesverwaltungsamt Versammlungen auf bestimmten Anreisewegen zum Veranstaltungsort in Erfurt verboten. Die Thüringer Behörde begründete dies mit Hinweisen auf geplante Blockaden sowie dem Schutz von Rettungswegen und der öffentlichen Sicherheit. Dieser Amtsbeschluss dürfte bei abschließender Prüfung als rechtswidrig eingestuft werden, "denn die Allgemeinverfügung ist auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen gerichtet", befand das Verwaltungsgericht nun. Es gab der Klage des Grünen-Politikers statt und hob das Versammlungsverbot wieder auf. Zur Begründung hieß es, es sei nicht nachgewiesen worden, dass ein polizeilicher Notstand vorliege. Gegen die Entscheidung kann theoretisch noch Beschwerde vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Der Rechtsanwalt des Grünen-Politikers im Erfurter Stadtrat bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass sein Mandat erfolgreich geklagt habe. Das zeige, "dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in Erfurt und auch in einer Großlage Gültigkeit hat", hieß es in einer Mitteilung des Juristen.