Datum03.07.2026 19:35
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Grander Katenschinken GmbH ruft gewürfelten Katenschinken und Holsteiner Katenschinken zurück, da Listerien nachgewiesen wurden. Betroffen sind die Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 3., 7. und 14. August. Der Rückruf betrifft Verkäufe in Hamburg und Schleswig-Holstein. Listerien sind besonders für Risikogruppen gefährlich. Kunden können das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Warnung“. Lesen Sie jetzt „Rückruf von Katenschinken wegen Listerien“. Wegen des Nachweises von Listerien ruft die Herstellerfirma Grander Katenschinken und Holsteiner Katenschinken gewürfelt zurück. Betroffen ist Ware der Charge 0826 mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 3. August, 7. August und 14. August, wie die Grander Katenschinken GmbH aus Brunsbek (Kreis Stormarn) mitteilte. Verkauft wurde der Schinken den Angaben zufolge in Hamburg und Schleswig-Holstein. Eine Listerien-Erkrankung ist vor allem für Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem gefährlich. Anzeichen seien Symptome wie Durchfall oder Fieber, die meist innerhalb von 14 Tagen nach einer Infektion auftreten würden, hieß es auf der Seite lebensmittelwarnung.de über die möglichen Folgen. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei Rückgabe des Produkts dort, wo sie es gekauft haben, ihr Geld zurück. © dpa-infocom, dpa:260703-930-330918/1