Datum02.07.2026 20:05
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert geplante Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz als "undemokratisch" und als nahende Abschaffung der Informationsfreiheit. Die Koalition will Auskunftsrechte auf Personen mit berechtigtem Interesse beschränken, möglicherweise nur auf deutsche und EU-Bürger, die in Deutschland leben. Namen von Mitarbeitenden sollen geschwärzt werden und es soll Einschränkungen bei Anfragen zu kritischer Infrastruktur und Sicherheit geben. Kritiker sehen dies als Angriff auf Presse- und Informationsfreiheit.
InhaltGeplante Änderungen der Bundesregierung beim Informationsgesetz haben Kritik ausgelöst. Die Datenschutzbeauftragte warnt vor einer Abschaffung der Informationsfreiheit. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hat die geplanten Eingriffe ins Informationsfreiheitsgesetz kritisiert. Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekäme, sagte Specht-Riemenschneider dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). "Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht." Auch die Linke sprach von einem "Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren". Eine im Einzelfall zu prüfende Einschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger würde demnach eine große Anzahl von in Deutschland lebenden Menschen und im Ausland lebende Wahlbürgerinnen und Wahlbürger diskriminieren", sagte die Digitalbeauftragte zum RND. Zudem würde der Prüfungsaufwand bei Behörden ansteigen und die Kosten für Anträge würden steigen. Das führt den Aussagen Specht-Riemenschneiders zufolge zu einer "undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit". Im Laufe des Koalitionsausschusses hat die Bundesregierung eine Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes vereinbart. Auskunftsrechte sollen künftig auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse an einer Auskunft fokussiert werden. Man wolle prüfen, ob zukünftig nur Deutsche und EU-Bürger, die in Deutschland leben, Anfragen stellen dürfen. Die Namen von Mitarbeitenden sollen in den Auskünften in Zukunft geschwärzt werden. Änderungen könnte es außerdem bei Anfragen geben, die mit den Bereichen Kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung zu tun haben. Hier sieht der Koalitionsausschuss einen "besonderen Schutzbedarf". Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird insbesondere von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen regelmäßig genutzt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.