Naturschutz: Seilbahn-Neubau gestoppt – Umweltprüfung soll kommen

Datum02.07.2026 17:48

Quellewww.zeit.de

TLDREin gerichtlich angeordneter Baustopp für eine Seilbahn am Fellhorn im Allgäu zwingt den Liftbetreiber zur Nachholung einer Umweltprüfung. Das Verwaltungsgericht Augsburg stoppte den Neubau der Scheidtobelbahn, da die Rechtmäßigkeit der Genehmigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Eilverfahren nicht geklärt werden konnte. Das Vorhaben ist ein Präzedenzfall nach einem umstrittenen bayerischen Gesetz, das Umweltprüfungen reduziert. Der Naturschutzbund kritisiert das Projekt wegen der ökologischen Bedeutung des Gebiets.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Naturschutz“. Lesen Sie jetzt „Seilbahn-Neubau gestoppt – Umweltprüfung soll kommen“. Nach dem gerichtlich angeordneten Baustopp für eine Seilbahn am Fellhorn im Allgäu will der Liftbetreiber zügig die Umweltprüfung nachholen. Die Fellhornbahn GmbH werde nun gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Weg bringen, berichtete eine Sprecherin der Oberstdorf Kleinwalsertal Bergbahnen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte zuvor in einem Eilverfahren den Neubau der Scheidtobelbahn gestoppt. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) war gegen das Projekt vorgegangen. Hintergrund ist, dass der Sessellift das erste Projekt ist, das nach dem umstrittenen dritten bayerischen Modernisierungsgesetz genehmigt wurde. Mit dem neuen Gesetz möchte die Staatsregierung Bürokratie abbauen. Dadurch sind bei gewissen Bauvorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfungen mehr vorgesehen. Entsprechend hat das Landratsamt Oberallgäu auf die Prüfung verzichtet. Mit der Einleitung der Umweltprüfung greift die Liftgesellschaft der endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes vor. Denn das Gericht hat bislang offen gelassen, ob die Prüfung nötig ist oder nicht. Nach Ansicht der Richter müsse jedenfalls noch geklärt werden, ob die Genehmigung des Bauprojekts ohne die Prüfung europarechtlichen Vorgaben entspricht. Da solch eine komplexe Frage nicht in einem Eilverfahren geklärt werden könne, sondern ein Hauptverfahren benötige, wurde der vorläufige Baustopp angeordnet. Bei dem Pistenneubau, für den es ein gesondertes Verfahren gab, hatten die Richter aber keine Vorbehalte. Hier erlaubte das Gericht die weiteren Baumaßnahmen. Die Sprecherin der Bergbahn erläuterte, man wolle den weiteren Weg aktiv gestalten. Deshalb werde das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für den Lift bereits jetzt gestartet. "Damit schaffen wir die Voraussetzungen, das Projekt auf einer rechtssicheren Basis zügig weiterzuentwickeln", sagte sie. Der LBV forderte das Unternehmen auf, auf alle Bauarbeiten vorläufig zu verzichten - auch hinsichtlich der neuen Pisten. "Solange die Rechtmäßigkeit dieses Projekts nicht abschließend geklärt ist, darf kein weiterer Schaden entstehen", sagte der Geschäftsführer des Umweltverbandes, Helmut Beran. Laut LBV zählt der von dem Projekt betroffene Bereich zu den ökologisch wertvollsten Zonen der Allgäuer Hochalpen. So sei es Lebensraum des in Bayern vom Aussterben bedrohten Birkhuhns. © dpa-infocom, dpa:260702-930-324381/1