Datum02.07.2026 14:55
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für einen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Patienten tödliche Medikamentenmischungen verabreicht und Spuren verwischt zu haben. Seine Motive seien Heimtücke und niedere Beweggründe gewesen. Das Teilgeständnis des Arztes, der sich als "Herr über Leben und Tod" sah, wurde von der Nebenklage als unzureichend kritisiert. Eine Gutachterin stellte die volle Schuldfähigkeit fest, sprach von Selbstunsicherheit und dem Wunsch nach Macht.
InhaltIm Prozess gegen einen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes fordert der Staatsanwalt lebenslange Haft. Der Mediziner habe sich als "Herr über Leben und Tod" geriert. Im Mordprozess gegen einen Palliativarzt hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe gefordert. Neben lebenslanger Haft für Mord in 15 Fällen beantragte der Staatsanwalt vor dem Landgericht Berlin, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe anzuordnen. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft ein lebenslanges Berufsverbot für den Mediziner. Der Angeklagte soll zwischen September 2021 und Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht haben. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Der Arzt wurde Anfang August 2024 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird parallel zum Prozess in 76 weiteren Fällen ermittelt. Die Taten seien aus Heimtücke und niederen Beweggründen erfolgt, sagte der Staatsanwalt. Der deutsche Palliativarzt habe sich als "Herr über Leben und Tod" geriert. Er habe das Vertrauen und die besondere Lage der Patientinnen und Patienten ausgenutzt. Das Geständnis, das der Arzt in der vergangenen Woche abgelegt habe, war laut Staatsanwalt "bemerkenswert oberflächlicher Art". Damals gestand der Arzt 12 der 15 angeklagten Taten und begründete diese damit, dass er die Patientinnen und Patienten von "Leid und Siechtum" habe befreien wollen. "Bei allem habe ich gedacht, das sei das Beste für alle", erklärte der Angeklagte. Sämtliche negativen Gefühle habe er nicht zugelassen, sich seiner Überforderung nicht gestellt und eigenmächtig gehandelt. "Nach jeder Tat dachte ich: Das muss aufhören", sagte der Angeklagte. Hinterbliebene und Vertreter der Nebenklage kritisierten das Teilgeständnis. Der Arzt erkläre sein Handeln mit der schweren Erkrankung der Opfer, "um die wahren Motive zu verstecken", sagte Nebenklägervertreter André Mors. "Das war kein vollumfängliches Geständnis. Seine Motive werden wir möglicherweise nie erfahren." Nach dem Geständnis stellte eine psychiatrische Sachverständige die volle Schuldfähigkeit fest. Bei dem Täter sei eine Selbstunsicherheit festzustellen, die bereits in der Kindheit begonnen habe. Die Sachverständige beschreibt den Angeklagten als einen "ängstlichen Menschen, der Machterfahrung haben will".